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Eine Fusion mit Hindernissen: Vor 50 Jahren kam Neuhaus zu Plasselb

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Kaum jemand erinnert sich heute daran, dass der kleine Weiler Neuhaus oberhalb von Plasselb einst eine selbstständige Gemeinde war. Er besteht aus fünf Bauernhäusern, einem schön restaurierten Speicher und – sozusagen als Markenzeichen – einer Kapelle, die mitten auf einer Kreuzung zu stehen scheint. Die Ansiedlung ist seit jeher ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Jogger, auch weil sie für viele der Ausgangspunkt zum nahen Buchenwald und zur Buchenkapelle bildet.

Einst bei Giffers

So beschaulich Neuhaus ist, so bewegt ist seine Geschichte. Was die Pfarrei betrifft, geht diese zurück ins 17. Jahrhundert. Damals trennte sich die Pfarrei Giffers von Mertenlach/Marly und wurde selbstständig. Das betraf nicht nur das Gebiet von Giffers, sondern auch Tentlingen, St. Silvester und Neuhaus. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Neuhaus war diese Lösung nicht befriedigend. Sie hätten es bevorzugt, ihren religiösen Pflichten in Plasselb nachzugehen statt im fünf Kilometer entfernten Giffers.

Erst mehr als 200 Jahre später, 1858, schlug der Staatsrat im Rahmen von Grenzbereinigungen der Diözese vor, dass Neuhaus zur Pfarrei Plasselb geschlagen wird. Es dauerte aber dann noch einmal 30 Jahre, bis die Sache konkret wurde. Am 13. Februar 1894 beschloss der Staatsrat, der damals auch über kirchliche Belange entschied: «Die Pfarrei Plasselb umfasst erstens das ganze Gebiet der Gemeinde Plasselb, zweitens das ganze Gebiet der Gemeinde Neuhaus.

Plasselb wollte nicht

Damit ist aber die Geschichte nicht zu Ende. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen haben die Plasselber damals diesen Entscheid nicht akzeptieren wollen. Sie reichten erst Beschwerde beim Grossen Rat ein und hatten vor, bis ans Bundesgericht zu ziehen, als sie abblitzten. Die Vorgängerzeitung der «Freiburger Nachrichten», die «Freiburger Zeitung», hat am 1. Februar 1896 über die bevorstehende Pfarreiversammlung berichtet, in der es darum ging, ob die Pfarrei den rechtlichen Weg weiterführen soll oder nicht. Eine Mehrheit entschied sich dafür, was damals offenbar in der Öffentlichkeit für grosses Aufsehen und Diskussionen sorgte.

Gegen den Bischof

Die Zeitung nahm in ihrer Ausgabe vom 10. März 1896 klar Stellung: «‹Die Freiburger Zeitung› muss diese Bockbeinigkeit einmal vor das öffentliche Forum bringen, sonst könnte die Meinung aufkommen, unsere geistliche und weltliche Oberbehörde hätte sich weiss Gott welcher Ungeheuerlichkeit und Ungerechtigkeit schuldig gemacht.» Der Rekurs der Plasselber richte sich nicht nur gegen den Staat, sondern gegen den hochwürdigen Bischof, hiess es damals. «Wir haben das betrübende Schauspiel, dass eine katholische Pfarrei sich gegen die Verfügung ihres Bischofs auflehnt und empört.»

Im Artikel stand auch, dass die Plasselber einen Anwalt hinzugezogen haben, um ihren Rekurs durchzuboxen. «Aber, fragen wir, gibt das nicht zu denken? Kann zu diesen Vorgängen länger geschwiegen werden? Sollte denn den Plasselbern nicht endlich ein Licht aufgehen, wenigstens so gross wie das einer fünf Zentner Kerze?». Die für die Pfarrei Plasselb nicht gerade schmeichelhafte Litanei geht weiter: «Hoffentlich wird diese Cavalleria rusticana am Bundesgericht bald ihr Ende finden. Auf jeden Fall aber wird dafür gesorgt sein, dass auch in Plasselb, wie anderorts, die Bäume nicht in den Himmel wachsen.»

Erst die Pfarrei …

Der Wunsch des Journalisten ging in Erfüllung: Das Bundesgericht lehnte den Rekurs der Plasselber ab. Die «Freiburger Zeitung» kommentierte entsprechend spöttisch: «Das war ja vorauszusehen und wurde den Plasselbern hundertmal gesagt. Aber Leute dieses Schlages wollen lieber hundertmal sich blamieren als einen gut gemeinten Rat annehmen … Nun hat das Bundesgericht der Sache ein Ende gemacht und alle Welt freut sich und lacht darüber – nur die Plasselber nicht …»

… dann die Gemeinde

Ab 1. Mai 1896 also gehörte Neuhaus endgültig zur Pfarrei Plasselb. Erst 1920 erfolgte die güterrechtliche Trennung zwischen Gemeinde und Pfarrei Plasselb. Hatte der Staatsrat ein Machtwort in Bezug auf die Zugehörigkeit von Neuhaus zur Pfarrei Plasselb gegeben, so war auch er es, der den Anstoss für eine Fusion der beiden Gemeinden gab. Am 23. April 1895 beschloss er nämlich die «administrative Vereinigung» der Gemeinde Neuhaus mit jener von Plasselb.

Offenbar hat der Staatsrat damals auch überlegt, Neuhaus zur Gemeinde Giffers zu legen, sprach sich aber gegen diese Variante aus. Weil Neuhaus und Plasselb schon einen gemeinsamen Schulkreis hatten, weil Plasselb geografisch näher war und weil er es besser fand, wenn Pfarrei- und Gemeindegrenzen identisch waren. Die Gemeinde Neuhaus zählte damals noch rund 100 Einwohner.

Die administrative Vereinigung war noch keine Fusion. Der Staatsrat hielt fest, dass jede Gemeinde ihre eigenen Allmenden behält und dass sie je eine separate Buchhaltung führen sollen. Einzig der Gemeinderat sollte zusammengelegt werden.

Ein letztes Aufbäumen

Doch damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende. 1950 hat sich Neuhaus wiederum von Plasselb getrennt und einen eigenen Gemeinderat aufgestellt. Der Grund dafür ist bis heute nicht erforscht. Auf jeden Fall stellte Neuhaus an den Gemeinderatswahlen vom 3. und 4. März 1950 drei Kandidaten, die auch gewählt wurden. Keine schlechte Quote, wenn man bedenkt, dass die Gemeinde damals gerade mal 14 stimmfähige Personen hatte.

Das ging so bis Ende der 1960er-Jahre. Dann aber vermochte die kleine Gemeinschaft die wachsenden Anforderungen an eine Gemeinde nicht mehr erfüllen. Die Gemeinde Neuhaus zählte damals noch 33 Einwohner. So nahm die Gemeinde damals noch jährlich rund 4000 Franken an Steuergeldern ein und musste Plasselb, das immerhin knapp 600 Einwohner zählte, rund 3000 Franken davon für Schulgelder abgeben …

Klare Zustimmung

Die Neuhauser Gemeindeversammlung stimmte am 15. Januar 1970 mit vier Ja-Stimmen der Fusion zu – bei vier anwesenden Bürgern. Am 21. Juli 1970 gaben auch die Plasselber Stimmbürger an einer ausserordentlichen Versammlung grünes Licht für den Zusammenschluss: 65 Ja, ohne Gegenstimme. Die Plasselber überliessen den Neuhausern die noch ausstehenden Zahlungen für Schulgelder von knapp 9000 Franken.

1970 hat der Grosse Rat ein Dekret betreffend der Fusion der beiden Gemeinden diskutiert. Mit dessen Annahme verschwand die kleinste Gemeinde des Sensebezirks. Ein kleines Detail: Die erste Gemeindefusion im Kanton Freiburg kostete 5219 Franken und 90 Rappen. Sie trat auf den 1. Januar 1971, also vor 50 Jahren, in Kraft.

 

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