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Eine gute Botschaft für die Hobbyfischer

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Autor: walter buchs

Seitdem der Kanton Ende August 2007 ein Fischereiverbot in der Saane zwischen der Staumauer Rossens und Schiffenen sowie in der unteren Ärgera erlassen hatte, das später auf die Glane ausgeweitet wurde (siehe Kasten), sind laufend Analysen durchgeführt worden. Wie die Projektoberleitung «Deponie La Pila» am Mittwoch bekanntgegeben hat, haben die in den Monaten Februar und März durchgeführten Untersuchungen an gefangenen Fischen ergeben, dass die gemessenen Werte der dioxinähnlichen, gefährlichen Stoffe von einer Ausnahme abgesehen unter dem europäischen Grenzwert liegen.

Oberläufe wieder offen

Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) hat nun beschlossen, das Fischereiverbot in einem Teil der Wasserläufe aufzuheben. Dies gilt für die Glane oberhalb von Romont, die Neirigue oberhalb der Brücke von Chavannes-sous-Orsonnens und den Glâney-Bach. Fischen ist ebenfalls in der Kleinen Saane von der Brücke La Souche oberhalb der Abtei Altenryf bis zur Rossensstaumauer wieder erlaubt.

Im erwähnten Abschnitt der Kleinen Saane ist die Fischerei ab dem 15. September erneut verboten. Wie Jean-Daniel Wicky, Sektionschef beim Amt für Wald, Wild und Fischerei (WaldA), den FN gegenüber präzisiert hat, kann ab diesem Zeitpunkt bereits die Laichwanderung beginnen. In den anderen wieder geöffneten Flussabschnitten ist gemäss Verordnung der ILFD das Fischen bis am 5. Oktober erlaubt. An diesem Datum endet in diesem Jahr die Flussfischerei im Kanton.

Analyseergebnisse

In der Kleinen Saane wird seit November 2007 ein monatliches Überwachungsprogramm durchgeführt, gibt die Projektoberleitung «Deponie La Pila» in einer Medienmitteilung vom Mittwoch bekannt. Ausser einer 1435 Gramm schweren Forelle, welche im Januar auf der Höhe von La Tuffière gefischt wurde, hätten alle im Januar, Februar und März entnommenen Fischproben Werte an krebserregenden Stoffen enthalten, die niedriger als der zugelassene Grenzwert sind.

Dies habe auch auf alle Fische zugetroffen, die aus dem oberen Teil der Glane, dem Glaney, dem Fochaux und dem Glèbe gefangen wurden. Hingegen wurden bei fünf im Mündungsgebiet der Neirigue in die Glane oberhalb von Autigny gefangenen Fischen zu hohe Werte gemessen.

Untersuchungen gehen weiter

Das Fischereiverbot gilt somit weiterhin für die Saane zwischen der Abtei Altenryf und der Schiffenenstaumauer sowie die für Unterläufe der Glane und Neirigue. Dies gilt auch für den untersten Teil der Ärgera bis zur Schwelle bei der Ilfordfabrik in Marly. Eigentlich ist vorgesehen, die Ärgera durchgehend fischgängig zu machen. Nun wurde aber beschlossen, das besagte Hindernis vorläufig beizubehalten, um die Verseuchung der Ärgera flussaufwärts zu verhindern.

Die Fischproben werden überall weitergeführt. Wie Jean-Daniel Wicky den FN gegenüber sagte, werden jetzt gerade verschiedene Fischarten und -grössen vom Schiffenensee untersucht.

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