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Eine junge Frau muss nach einer Scheinehe nach Mauretanien zurück

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Eine 29-jährige Mauretanierin, die seit über acht Jahren in der Schweiz lebt und ein 14 Monate altes Kind hat, muss in ihr Heimatland zurück. Diesen Entscheid fällte das kantonale Migrationsamt im März 2011. Der Grund: Die Frau hatte während mehreren Jahren eine Scheinehe mit einem Schweizer geführt.

«Die Frau hat nie Sozialhilfe bezogen und ihre Gesundheit ist nicht gut», schreibt SOS Rassismus in einer Medienmitteilung. Die Organisation wehrte sich zusammen mit der Frau gegen den Entscheid und zog den Fall bis vors Bundesgericht. Dieses hat den Entscheid des Migrationsamtes vor kurzem bestätigt.

Ehe als Fassade

2004 reiste die Mauretanierin in die Schweiz und heiratete einen Schweizer. Sie erhielt den Ausweis B, also eine Aufenthaltsbewilligung, die jährlich erneuert werden muss. «Wir wissen heute, dass die Ehe spätestens nach zwei Jahren nur noch Fassade war», sagt Didier Page, Kommunikationsbeauftragter der Sicherheits- und Justizdirektion.

Damals war das den Behörden aber nicht bekannt, und die Frau erhielt nach fünf Jahren Ehe den Ausweis C, eineunbeschränkte Niederlassungsbewilligung. Als die Frau sich kurz darauf scheiden liess undeinen Kosovaren heiraten wollte, damit dieser ebenfalls eine Niederlassungsbewilligung erhalten könnte, wurde das Migrationsamt stutzig. Die Scheinehe flog auf, der Frau wurde die Bewilligung entzogen, was einem Ausweisungsentscheid gleichkam.

«Bisher hat die Frau keineAnstalten gemacht, die Schweizzu verlassen», sagt Page. Das Migrationsamt wolle die Frau bei der Ausreise unterstützen. Das Kind, das nicht vom Schweizer stammt, beeinflusstden Fall nicht, ebenso wenig die gesundheitlichen Beschwerden. «Der Fall stellt keinen Härtefall dar», sagt Page. Auch das Bundesgericht habe entschieden, dass kein spezielles humanitäres Recht angewendet werden müsse.

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