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Eine kantonale Kommission soll Staatsrat in der Gesundheitsplanung beraten

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Autor: arthur zurkinden

Die Direktion für Gesundheit und Soziales hat am Freitag einen Vorentwurf für eine umfassende Revision des Gesundheitsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Ein zentraler Punkt ist dabei die neue Rolle der Kommission für Gesundheitsplanung. Sie soll künftig – entsprechend dem Willen des Grossen Rates – stärker in einen umfassenden Gesundheitsplanungsprozess eingebunden werden. «Die Rolle dieser Kommission entwickelt sich zu derjenigen eines Konsultativorgans des Staatsrats, das für eine Gesundheitsplanung in den folgenden Bereichen sorgt: Spitalwesen, Pflege im Bereich der psychischen Gesundheit, Hilfe und Pflege zu Hause, Pflegeheime, Gesundheitsförderung und Prävention», hält die Gesundheitsdirektion in einer Mitteilung fest.

Dabei gibt sie zu verstehen, dass diese Kommission auch zur Pflegeheimplanung Stellung nehmen werde.

Elf Mitglieder

Die Rolle der heutigen beratenden Kommission für Pflegeheime für Betagte werde in einem neuen Gesetz über betagte Personen, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll, neu definiert.

Laut Gesetzesentwurf wird die Kommission für Gesundheitsplanung aus elf Mitgliedern bestehen, wobei der Privatsektor angemessen vertreten sein müsse. Je fünf Mitglieder werden vom Grossen Rat und vom Staatsrat gewählt, ein Mitglied kann die Kommission selber bezeichnen. Der Vorsteher des Amtes für Gesundheit sowie der Kantonsarzt nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Eine Aufsichtskommission

Laut Vorentwurf wird auch eine Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte eingesetzt. Sie kontrolliert u. a. das Ergreifen von Zwangsmassnahmen und wacht über die Einhaltung der Pflichten der Personen und Institutionen, die der Aufsicht unterstellt sind.

Die Kommission bezeichnet auch unter ihren Mitgliedern eine oder mehrere Personen, die bei Streitigkeiten als Mediator auftreten können.

Staatsrat will bei grossen Anschaffungen eingreifen

Neu soll im Gesetz ein Artikel verankert werden, der die Inbetriebnahme von schweren technischen Ausrüstungen einer Bewilligungspflicht unterstellt. Dies gilt sowohl für den öffentlichen wie auch für den privaten Bereich. Dadurch soll im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit ein überwiegendes Interesse gewahrt und die Kontrolle über die Gesundheitskosten sichergestellt werden.

Der Vorentwurf hält auch fest, dass Gesundheitsfachpersonen jede Methode der Komplementärmedizin anwenden können, die den Bedürfnissen ihrer Patientinnen und Patienten entspricht und für die sie die nötige Ausbildung und Erfahrung haben. Personen, die keinen Beruf im Gesundheitswesen ausüben, dürfen solche Methoden nur anwenden, wenn sie die Gesundheit nicht gefährden und wenn jegliche Verwechslung mit Pflegeleistungen, die in den Fachbereich eines Berufes des Gesundheitswesens fallen, ausgeschlossen ist. Der Staatsrat kann die Ausübung von Methoden der Komplementärmedizin Bedingungen unterwerfen oder untersagen, wenn ein überwiegendes Interesse der öffentlichen Gesundheit dies erfordert.

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