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Eine Krise, die Fallpauschale – und schon resultiert eine Verzögerung

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SVP-Grossrat Michel Zadory (Estavayer-le-Lac) ist erstaunt: «Was eigentlich reine Formsache schien, ist zu einem äusserst komplexen Anliegen geworden.» Er fragt den Staatsrat, warum das Interkantonale Spital der Broye auch dreizehn Jahre nach seiner Gründung noch immer eine einfache Gesellschaft ist, «obwohl doch alle Beteiligten wussten, dass diese Rechtsform nur vorübergehender Natur sein kann».

Eine Krise, eine neue Spitalfinanzierung und unterschiedliche Interpretationen sind die Gründe für die lange Suche nach einer neuen Rechtsform, wie aus der Antwort des Staatsrats hervorgeht. Das Spital soll eine interkantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit werden. 2009 eröffneten die Kantone Freiburg und Waadt die Vernehmlassung. Dabei deckte die Gewerkschaft VPOD Probleme in der chirurgischen Abteilung auf. Die Gewerkschaft sprach von einem Mangel an Pflegepersonal und einem offenen Konflikt zwischen den verantwortlichen Ärzten.

Abteilung neu organisiert

Die Staatsräte leiteten ein Audit ein, das von Mitte August bis November 2010 durchgeführt wurde. Es zeigte, dass verschiedene organisatorische Faktoren den Konflikt zwischen den beiden Chirurgen und die schlechte Stimmung in der chirurgischen Abteilung verstärkt hatten. Daraufhin wurde die Abteilung neu organisiert. «Somit konnten die Arbeiten an der Vereinbarung erst im Februar 2012 wieder aufgenommen werden», schreibt der Staatsrat.

Zudem habe der Entwurf der Vereinbarung auch unter dem Aspekt der neuen Spitalfinanzierung überprüft werden müssen. Waadt und Freiburg setzen das Bundesrecht nicht gleich um. Der Verwaltungsrat des Spitals war nicht damit einverstanden, dass die Investitionen der Kantone in die Infrastruktur in Darlehen umgewandelt werden sollten–, wie das der Kanton Freiburg handhabt. Nun wird die Forderung des Kantons in der Eingangsbilanz der neuen selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt aufgeführt.

Noch dieses Jahr

Sobald dieser Betrag festgesetzt sei, könne das Gesetzgebungsverfahren zur interkantonalen Vereinbarung fortgesetzt werden, schreibt der Staatsrat. Der Entwurf liege bereit und werde sobald als möglich den Waadtländer und Freiburger Kommissionen für auswärtige Angelegenheiten vorgelegt. Soll die Vereinbarung Anfang nächstes Jahr in Kraft treten, müssen sie die Parlamente noch dieses Jahr verabschieden. njb

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