Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Eine lange Wartezeit geht zu Ende

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) hat laut dem gestrigen Amtsblatt die Ortsplanung der Gemeinde Cressier gutgeheissen. Damit endet ein langer Genehmigungsprozess, der dem Gemeindepräsidenten viel Geduld abverlangt hat, wie Jean-Daniel Pointet auf Anfrage einräumt. Er habe von der Frohbotschaft durch ein SMS der Gemeindeschreiberin erfahren. «Sie schrieb mir, ich hätte ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk erhalten», sagt der Syndic, «darauf hatten wir wirklich sehr lange gewartet». Er freue sich, «so können wir endlich vorwärtsmachen».

Rekurs des Bundes

Die Gemeinde hatte in der ersten Revisionsvorlage von 2012 vorgesehen, zwei Hektaren Land für Wohnquartiere einzuzonen. Dies im Wissen, dass der Platz in der Gemeinde fehlt, neue Wohnzonen mit entsprechenden Auszonungen zu kompensieren, wie es das Gesetz verlangt. Die Folge war ein Rekurs des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Es fand, dass die eingezonten Bauzonen den Bedarf der Gemeinde bei Weitem übersteigen. Sie habe sich bei der Berechnung der Fläche auf falsche Grundlagen gestützt und müsse deshalb die Zonen verkleinern, so das ARE. Zudem verhindere die frühere Version der Ortsplanung den Schutz der vorgegebenen Fruchtfolgeflächen. Im Gegensatz zum Kantonsgericht stützte das Bundesgericht den Rekurs.

Auf Geheiss des Kantons musste die Gemeinde zudem auf die erwünschte Entwicklung einer Gewerbezone auf der Jeusser Seite der Hauptstrasse verzichten, weil der Kanton die Hochwassergefahr als zu gross erachtet hatte. Mit der Folge, dass die Gemeinde Grissach weder neue Wohn- noch neue Gewerbezonen erstellen darf.

«Relativ zufrieden»

Deshalb hatte die Gemeinde nicht viel Spielraum bei einem erneuten Versuch der Revision der Ortsplanung. Auf die zusätzlichen Wohnzonen muss sie verzichten, verdichten bleibt aber möglich. Wer auf seiner Wohnparzelle ein zweites Haus bauen will, darf dies zum Teil tun. Die Gemeinde legte die Unterlagen für die Revision Anfang dieses Jahres erneut auf und übermittelte sie dann dem Kanton. «Auch wenn wir zurückbuchstabieren mussten, im Grossen und Ganzen können wir zufrieden sein», so Pointets Fazit.

Gegen den Entscheid des RUBD kann nun innert 30 Tagen beim Kantonsgericht Einspruch erhoben werden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema