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«Eine mehrheitsfähige Lösung»

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«Eine mehrheitsfähige Lösung»

Autor: imelda ruffieux

Rund vier Jahre dauerte die Arbeit, ein Verkehrsregelungskonzept für Alp- und Waldwege für das Sense-Oberland auszuarbeiten. Eine Arbeitsgruppe der Region Sense mit verschiedenen Interessenvertretern hat Vorschläge ausgearbeitet und eine Stellungnahme abgegeben. Die Vorschläge wurden von der Verkehrskommission des Staatsrates überprüft und dem Tiefbauamt unterbreitet.

Die Vollzugsphilosophie des Kantons

Nun liegt der Entscheid des Tiefbauamtes des Kantons Freiburg vor. «Grundlage dafür war die Vollzugsphilosophie, die der Kanton vor vier Jahren festgelegt hat», erklärt Anton Thalmann, Forstingenieur des zweiten Forstkreises.

Diese Grundsätze lauten:

? Reine Waldwege werden grundsätzlich mit einem Fahrverbot belegt;

? Bestehende Wege in ökologisch empfindliche Gebiete werden geschlossen;

? Die Auflagen der Baubewilligungen sollen respektiert werden;

? Seitenabzweigungen

(Sackgassen) werden geschlossen;

? Rundfahrten werden unterbunden;

? Nach Möglichkeit werden Barrieren vermieden;

? Fahrverbote weden durchgesetzt und sanktioniert;

Jeder Wegabschnitt in den vier betroffenen Mehrzweckgenossenschaften im Sense-Oberland wurde einzeln angeschaut. «Man hat jedoch für den oberen Sensebezirk das ganze Gebiet einheitlich behandelt und für jede einzelne Strasse einen Entscheid gefällt», führt Anton Thalmann aus.

Schwyberg-Strasse künftig für alle offen

In vielen Punkten waren sich die Arbeitsgruppe der Region Sense und die kantonale Verkehrskommission einig. Das betrifft zum Beispiel die Wege im Perimeter Schwyberg-Ättenberg wie etwa die Abschnitte Mösli-Ättenberg (offen), Geissalpbrücke-Knewis (Zubringer gestattet), Tromooserli (Zubringer gestattet). Die Strasse aufs Gurli bleibt weiterhin für den Verkehr offen.

Bei der Strasse Lichtena- Schwyberg hat die Kommission beschlossen, den heutigen Status «Zubringer gestattet» zu ändern: die Strasse, die bisher geschlossen war, wird für den allgemeinen Verkehr geöffnet.

Plasselbschlund: Waldstrassen schliessen

Die einzige Abweichung zwischen den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Region Sense und der kantonalen Kommission gibt es im Perimeter der Mehrzweckgenossenschaft Ärgera-Höllbach. Im Plasselbschlund soll neu die Strasse ab Brüggeraboden bis Gausmättli mit einem Fahrverbot versehen werden. «Die weiteren Erschliessungswege sind klare Waldstrassen, die gemäss Bundesgesetzgebung gesperrt sein müssen», sagt Thalmann.

Die Bundesgesetzgebung sei in diesem Punkt sehr klar. Damit wolle man auch die ökologisch empfindlichen Gebiete, wie zum Beispiel das Waldreservat «Grand Paine» mit seltenen, störungsempfindlichen Vogelarten, schonen.

Intensive Nutzung kontra sensible Ruhezonen

«Für landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebiete mit Käsereien, Restaurants, Buvetten, die zu einer hohen Wertschöpfung beitragen, macht eine Öffnung Sinn», hält Heribert Rappo, Verantwortlicher Strukturverbesserungen Deutschfreiburg beim Landwirtschaftsamt, fest. «Im Plasselbschlund haben wir grösstenteils ein Waldgebiet im Besitz des Staates. Dort läuft von der Alpwirtschaft her wesentlich weniger. Da ist es sinnvoller, diese Ruhezonen auszuscheiden. Für Pilzsammler und Picknicker sind Fahrten weiterhin erlaubt. Nur halt konzentrierter und nicht bis in die hinterste Ecke.»

Man habe in der Vergangenheit öfters Fälle gehabt, dass Forstarbeiten durch stecken gebliebene oder parkierte Privatautos gestört worden seien. Deshalb sollen im Sommer offene Strassen mit einem Winterfahrverbot (jeweils vom 16. November bis 15. April belegt werden).

Salzmatt: Bund entscheidet

Im Perimeter Muscherental waren sich Kommission und Arbeitsgruppe weitgehend einig. Wegabschnitte wie Muscherental-Basis, Steiners Hohberg, Gantrischli bleiben für den Verkehr offen. Der Strassenabschnitt Spitz-Spittelboden – bisher geschlossen – wird für den motorisierten Privatverkehr geöffnet.

Für die Abschnitte Schönenboden, Geissalp, Fendershus und Salzmatt konnten die kantonalen Stellen keinen Entscheid treffen. «Das liegt nicht in unserer Kompetenz, der Bund hat seinerseits 1990 ein allgemeines Fahrverbot verfügt», hält Heribert Rappo fest. «Es sind Verhandlungen mit der kantonalen Militärverwaltung im Gange im Zusammenhang mit der neuen Schiessplatzvereinbarung, die Strasse bis Fendershaus zu öffnen.»

Auch im Gebiet der Mehrzweckgenossenschaft Schwarzsee stimmen die Auffassungen von Arbeitsgruppe und Kommission mehrheitlich überein. Einzig der Riggisalpweg wird neu für den allgemeinen Verkehr geschlossen. «Hier geht es vor allem auch um die Haftung der Wegeigentümer. Diese Strasse ist sehr steil. Sie wird bereits heute kaum befahren», hält Heribert Rappo fest.

Teil der Baubewilligung

Er erinnert daran, dass ein Fahrverbot oft auch Teil der Baubewilligung für eine Strasse war. «Diese Meliorationsstrassen konnten von den Mehrzweckgenossenschaften nur gebaut oder saniert werden, weil die Eigentümer nach Einsprachen bereit waren, sie für den allgemeinen Verkehr zu sperren.» Als Beispiel nennt er die vor einem Jahr fertiggestellte Strasse Brüggera-Filistorfena, gegen die sich Pro Natura jahrelang mit Einsprachen und Rekursen gewehrt hatte.

Diese Bedingung gilt eigentlich auch für die Schwybergstrasse – dies wegen der Hochmoore von nationaler Bedeutung. Dort hat das Bundesamt für Umwelt ein Einsehen gezeigt, zumal die Strasse ja auch wegen des geplanten Windkraftprojektes ausgebaut werden muss.

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