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Eine Murtnerin steht wegen Kokainhandels vor Gericht

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Sie soll Kokain konsumiert, selbst weiterverkauft und Bekannte mit dem Weiterverkauf beauftragt haben. Vor Gericht wies die Beschuldigte Aussagen von Zeugen als «erstunken und erlogen» zurück.

Eine 58-jährige Frau soll in Murten hinter einem Kokainhandel stecken, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Gemäss Anklageschrift hat sie die Droge täglich selbst konsumiert, weiterverkauft und Bekannte mit dem Weiterverkauf beauftragt. So soll die Murtnerin einem Mann über eine Dauer von neun Monaten über 400 Gramm übergeben haben. Die eine Hälfte habe dieser selbst konsumiert, die andere Hälfte habe er zu einem Preis von 25’000 Franken in ihrem Auftrag weiterverkauft. Ein weiterer Mann soll ebenfalls im Auftrag verkauft haben. Die Frau hat gemäss Anklageschrift ihr Kokain auch immer wieder verschenkt. «Unentgeltliche Abgaben» an sieben Personen zählt die Staatsanwaltschaft auf.

Vor dem Gericht des Sensebezirks, wo die Verhandlung am Donnerstag stattfand, wies die Beschuldigte die Vorwürfe grösstenteils zurück. Sie habe tatsächlich Kokain von einem Bekannten gekauft, jedoch total nur 50 Gramm. «Das meiste konsumierte ich selbst. Einen Teil habe ich an Kollegen verschenkt.»

Dem widersprachen vor Gericht zwei Konsumenten. Sie hätten zwar keinen Verkauf durch die Beschuldigte beobachten können, aber der damalige Untermieter der Frau habe ihnen davon erzählt. «Ich war mit ihm draussen. Dort sagte er mir, dass die Leute aus Payerne zum Drogen kaufen bei ihr sind», berichtete ein Mann, Jahrgang 1989. Gemäss der Richterin Pascale Vaucher Mauron sprechen weitere Konsumenten von Drogenverkäufen: «Wie erklären Sie sich die vielen Anschuldigungen?»

Die Konsumenten seien Freunde ihres Untermieters, war die Antwort. Dieser sei ihr durch den Sozialdienst vermittelt worden. Der Dienst habe eine Bleibe für den jungen Mann gesucht, nach dem Rauswurf bei seinen Eltern. Es sei nicht das erste Mal, dass sie jemanden für den Sozialdienst aufgenommen habe. «Ich hätte ihn nie zu mir genommen, wenn ich vorher gewusst hätte, dass er dealt. Das war mein grösster Fehler.» Später habe sie ihn rausgeworfen. Die Anschuldigungen der Freunde des Untermieters gegen sie seien «erstunken und erlogen».

Kein Geld für Drogenhandel

Nach seinem Rauswurf habe der Untermieter seiner Mandantin gedroht, sie fertigzumachen, sagte Verteidiger Pierre-Henri Gapany. Die Freunde des Untermieters würden bloss dessen Aussagen wiedergeben und keine eigenen Beobachtungen schildern. Weiter habe die Beschuldigte gar nicht das Geld für grössere Mengen Kokain. Auch habe die Polizei nie Nachforschungen zu den angeblichen Erlösen angestellt. Nach dem Auszug des Untermieters seien die Konsumenten nicht mehr zu seiner Mandantin gekommen, was zeige, dass sie keinen Handel betrieben habe. Er plädierte für eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal zwölf Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Hingegen forderte die Staatsanwältin Sonja Hurni eine 30-monatige Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt, mit einer Probezeit von fünf Jahren. Die Aussagen der Kokainabnehmer seien glaubhaft, detailliert und stimmten grösstenteils überein. Zudem hätten sich diese mit ihren Aussagen sogar selbst belastet. Der Handel mit rund 400 Gramm sei bewiesen, die tatsächliche Menge wahrscheinlich grösser.

Das Urteil wird kommende Woche gesprochen.

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