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Eine Pfarrei beansprucht Freiraum

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Eine Pfarrei beansprucht Freiraum

Auswirkungen eines päpstlichen Lehrschreibens auf die Arbeit in der Pfarrei Düdingen

Die Pfarrei Düdingen soll für sich bei der Gestaltung der Liturgie und insbesondere bei der Eucharistiefeier auch weiterhin einen gewissen Freiraum beanspruchen. Eine Arbeitsgruppe hat zuhanden der Pfarreiversammlung entsprechende Anträge formuliert.

Von ANTON JUNGO

Ein Sturm der Entrüstung ging im vergangenen Frühjahr durch einen Teil des Kirchenvolkes, als am 25. März die Instruktion «Redemptionis Sacramentum» veröffentlicht wurde. Das päpstliche Lehrschreiben befasst sich mit einigen grundlegenden Aspekten der Eucharistiefeier. Neben der Geringschätzung der Dienste der Laien in der Liturgie erregte besonders der Befehl Anstoss, die Kommunion dürfe nicht Christen anderer Konfession oder Nichtchristen gespendet werden.

Würde dem römischen Lehrschreiben nachgelebt, hätte dies einschneidende Auswirkungen auf das kirchliche Leben vieler Pfarreien – vor allem in gemischtkonfessionellen Gebieten. Anlässlich der Pfarreiversammlung vom 23. April 2004 stellte Anton Brülhart deshalb den Antrag, es sei eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese sollte das Lehrschreiben analysieren und die direkten Auswirkungen auf die Pfarrei Düdingen aufzeigen.

Pfarrei Düdingen hat
eigene Bedürfnisse

In neun Sitzungen hat die fünfköpfige Arbeitsgruppe im Verlauf des vergangenen Sommers ihren Auftrag erfüllt und am 10. Dezember der Pfarreiversammlung Bericht erstattet. Sie stellte vier konkrete Anträge, die von der Versammlung auch genehmigt wurden:
l 1. Antrag: «Der Ortspfarrer soll weiterhin, im Einvernehmen mit dem Seelsorgeteam, die Eucharistiefeier den örtlichen Bedürfnissen anpassen und dafür einen sinnvollen Freiraum beanspruchen. Die Stellung, Kompetenzen und Verantwortung der Pastoralassistentinnen und -assistenten sowie der übrigen Laien sollen den Bedürfnissen und der Ausbildung entsprechen.»

Gemäss Lehrschreiben wäre es nicht erlaubt, die vorgeschriebenen biblischen Lesungen aus eigenem Gutdünken wegzulassen oder zu ersetzen oder gar mit andern nichtbiblischen Texten auszutauschen. In Düdingen nimmt man sich aber bei besonderen Gelegenheiten bei der Textauswahl eine gewisse Freiheit heraus. Die Lesung des Evangeliums wäre eigentlich dem «geweihten Amtsträger» (Priester) vorbehalten. In Düdingen wird das Evangelium auch von den Pastoralassistentinnen oder -assistenten verlesen. Die Predigt dürfte gemäss römischen Instruktionen nur vom Priester oder Diakon gehalten werden und niemals von Laien. In Düdingen wird die Predigt aber auch von Pastoralassistentinnen und -assistenten gehalten.

l 2. Antrag: «Die gegenseitige ökumenische Gastfreundschaft bleibt ein Anliegen, das weiterverfolgt wird. Der Pfarreirat sorgt für die Bezeichnung einer Delegation, um alle hängigen Fragen bezüglich ökumenischer Zusammenarbeit mit der evangelisch-reformierten Kirche zu besprechen.»
Gemäss Instruktion darf die Kommunion nicht an Christen anderer Konfessionen oder an Nichtchristen gespendet werden. In Düdingen wird die Kommunion den nicht katholischen Christen nicht verweigert. Dies z. B. im Sinne gelebter Ökumene bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren.
l 3. Antrag: «Beanstandungen über Abweichungen von der Instruktion sollen in einem offenen Dialog direkt beim Ortspfarrer und nicht mit einer Denunziation höherenorts eingebracht werden.»

Die Pfarrei Düdingen will damit der Denunziation entgegentreten. Im Lehrschreiben werden die Gläubigen aufgefordert, Abweichungen von der Instruktion höherenorts zu denunzieren. «Jeder Katholik, ob Priester, Diakon oder christgläubiger Laie hat das Recht, über einen liturgischen Missbrauch beim Diözesanbischof oder beim zuständigen Ordinarius … oder beim apostolischen Stuhl auf Grund des Primats des Papstes Klage einzureichen», lautet die entsprechende Bestimmung.
l Im vierten Antrag schliesslich wird der Pfarreirat beauftragt, die zuständigen kirchlichen Behörden und Amtsstellen über den Bericht der Arbeitsgruppe und die Beschlüsse der Pfarreiversammlung zu informieren.

«Barscher Kommando-Ton»

Die Arbeitsgruppe streitet in ihren einleitenden Bemerkungen den päpstlichen Instanzen das Recht nicht ab, die Liturgie zu regeln, um für die teilnehmenden Gläubigen den erhofften Gehalt und die gebührende Würde zu sichern. An was sie sich vor allem stört, ist der Ton, der im Lehrschreiben angeschlagen wird. «Die autoritäre Sprache offenbart einen antiquierten Führungsstil, nämlich jenen von Befehlshabern gegenüber Befehlsempfängern, der jeglichen Dialog ausschliesst. Für eine geschwisterliche Kirche bleibt kein Platz mehr. Statt Vertrauen schlägt dem Kirchenvolk hier Strenge und ein barscher Kommando-Ton entgegen.»

Für besonders bedenklich für das Klima in der Kirche hält die Arbeitsgruppe die offene Aufforderung zur allgemeinen Denunziation im Falle der Regelabweichung. «Dies fördert bei den Seelsorgern ein Klima der
Repression und der Angst», ist die Arbeitsgruppe überzeugt.

In pfarrerloser Zeit …

Als äusserst schwerwiegend beurteilt die Arbeitsgruppe schliesslich die klerikale Grundhaltung des Lehrschreibens. Den Laien werde mit offenem Misstrauen begegnet, indem alle Handlungen und die Gestaltung der Eucharistiefeier möglichst ausschliesslich den geweihten Klerikern vorenthalten werden soll. Die Fähigkeiten und Zuständigkeiten der bestens vorbereiteten Pastoralassistentinnen und -assistenten und der Laien würden umgangen und missachtet. «Es zeigt sich hier eine totale Verkennung der pastoralen Situation in weiten Teilen unseres Landes, wo die wenigen Priester dank dem wertvollen Einsatz der Pastoralassistentinnen und -assistenten entlastet werden können», hält die Arbeitsgruppe fest. Nur dank dem grossen Engagement von Laien – namentlich von Frauen – hat die grosse Pfarrei Düdingen zwischen September 1996 und Januar 1997 eine pfarrerlose Zeit überbrücken können.

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