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Eine Schlägerei, viele Widersprüche

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Es muss brutal zu und her gegangen sein vor dem Bahnhofbuffet in Düdingen, an einem Oktoberabend im Jahr 2010. Im Bahnhofbuffet fand eine tamilische Feier statt. Zunächst war alles friedlich. Bis ein Teilnehmer auf den Parkplatz vor dem Buffet trat. Zwischen den Autos erschienen plötzlich mehrere Tamilen. Sie griffen den Mann an, traktierten ihn mit Stöcken, Stangen und Messern. Selbst als das Opfer am Boden lag, schlugen die Angreifer weiter.

So steht es in der Anklageschrift. Der Angegriffene erlitt demnach eine Hirnerschütterung, Prellungen, Stichwunden an den Hüften sowie Schnittwunden am Hinterkopf und im Gesicht, die noch heute sichtbar sind. Zudem leidet er seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung und ist arbeitsunfähig.

Die Schlägerei an sich war an der Gerichtsverhandlung von gestern in Tafers von allen unbestritten. Doch wer war wie daran beteiligt? Neutrale Zeugen konnten niemanden identifizieren, befragte Tamilen machten widersprüchliche Aussagen. Das Opfer und ein Freund von ihm identifizierten den Mann, der dem Opfer die Schnittwunde im Gesicht zugefügt haben soll. Dieser stand gestern vor dem Strafgericht des Sensebezirks, wegen schwerer Körperverletzung und Angriffs. Er bestritt aber mehrfach, überhaupt vor Ort gewesen zu sein. Vor Gericht berief er sich auf sein Recht zu schweigen.

Das Opfer, der Mann mit dem entstellten Gesicht, erschien trotz Vorladung nicht in Tafers. Sein Anwalt Yves Amberg sagte, er befinde sich in Sri Lanka. Er ersuchte um einen Dispens, der gewährt wurde.

Streit zwischen Gangs

Amberg und Staatsanwalt Markus Julmy beschrieben in ihren Plädoyers Streitereien zwischen tamilischen Gangs – «massive, sinnlose Gewalt». Opfer und Beschuldigter, die beide nicht im Kanton Freiburg wohnen, kannten sich offenbar und waren bereits zuvor in Schlägereien verwickelt gewesen. Amberg und Julmy glauben, dass sich der Beschuldigte beim Opfer habe rächen wollen und es deshalb zum Angriff in Düdingen kam.

Dazu komme, dass das Opfer und sein Freund ihn zweifelsfrei auf einem Foto identifiziert hätten. Zudem hätten Zeugen nach dem Angriff einen roten VW-Golf mit Schwyzer Kennzeichen davonbrausen sehen – einen solchen fuhr der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt regelmässig. Überdies habe der Beschuldigte gelogen in der Einvernahme. Er gab an, seinen Arbeitsplatz im Kanton Schwyz am Tattag um 17  Uhr verlassen zu haben. Sein Arbeitgeber sagte aber, er sei bereits um 16  Uhr gegangen. Staatsanwalt Julmy forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit zwei Jahren Probezeit.

Verteidiger Fabian Zuberbühler zerpflückte in seinem Plädoyer die Argumente von Julmy und Amberg. Dass sein Mandant gelogen habe, was das Ende seiner Arbeitszeit angehe, sei zwar ungeschickt, aber unerheblich: Er hätte so oder so zur Tatzeit in Düdingen sein können. Das Kennzeichen des roten VW-Golfs sei nicht bekannt, also sei es reine Spekulation, dass es sich tatsächlich um das Auto des Beschuldigten handle. Er glaube zudem, dass das Opfer seinen Mandanten absichtlich beschuldigt habe. Dafür spreche auch, dass der Freund des Opfers sich erst im Jahr nach dem Vorfall als Zeuge bei den Behörden gemeldet und wiederholt widersprüchliche Aussagen gemacht habe.

«Die Widersprüche aus den Aussagen der Einvernommenen sind kaum zu entwirren», sagte er abschliessend. Unter diesen Umständen sei kein Schuldspruch möglich. Er forderte deshalb einen Freispruch und eine Entschädigung für den Beschuldigten. Amberg entgegnete, die Indizien sprächen in ihrer Gesamtheit für einen Schuldspruch. Widersprüche seien normal: «Zeugen sind keine Videokameras.»

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