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Eine Sonderbewilligung sorgt für Furore

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Autor: Mireille Rotzetter

FreiburgGrossrat Josef Binz (SVP, St. Antoni) hat Mühe damit, dass ein kantonales Amt gegen ein anderes Rekurs einlegt. «Das kostet viel Geld. Den Bürgern gefällt dies nicht», betont der Grossrat.

Im Februar 2008 stellte ein Einwohner von Schmitten ein Baugesuch zur Erstellung eines unterirdischen Fitnesskellers. Dieser sollte an ein bestehendes Wohngebäude angebaut werden. Der Abstand des Kellers zum Wald beträgt nur 9,8 Meter, obwohl in diesem Quartier eigentlich 15 Meter Abstand vorgeschrieben wären. Trotzdem erteilte Oberamtmann Nicolas Bürgisser die Baubewilligung. «Die Bewilligung war gesetzeskonform», erklärt Nicolas Bürgisser auf Anfrage der FN. Für unterirdische Bauten können Sonderbewilligungen erteilt werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen gelten laut Bürgisser in allen Bezirken des Kantons. «Die Gemeinde muss einverstanden sein, es darf keine Einsprachen geben, das Wurzelwerk darf durch den Bau nicht beeinträchtigt werden und die Bewirtschaftung des Waldes muss garantiert sein», führt der Oberamtmann aus. Beim betreffenden Baugesuch seien all diese Bedingungen erfüllt gewesen.

Rekurs gegen Bewilligung

Das Amt für Wald habe aber ein negatives Gutachten ausgestellt. «Das ist normal und deren Pflicht», sagt Nicolas Bürgisser. Nach der Erteilung der Baubewilligung gelangte das Land- und Forstwirtschaftsdepartement mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Kantonsgericht. Das Departement forderte die Aufhebung der Baubewilligung und rekurrierte also gegen den Entscheid des Oberamtmanns. «Das ist unüblich, normalerweise werden die Kompetenzen eines anderen Amtes respektiert», sagt Nicolas Bürgisser.

Beschwerde abgewiesen

Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab. «Darüber bin ich natürlich froh», meint Nicolas Bürgisser. Für Josef Binz wird im Urteil deutlich, dass der Rekurs nicht fundiert war. «Die Begründung für eine Beschwerde ist nicht nachvollziehbar.» Der Grossrat fragt den Staatsrat, ob dieser es in Ordnung findet, dass ein kantonales Amt gegen ein anderes vor Gericht gehe und dabei Steuergelder ausgebe. Er will wissen, wie viel der Rechtsanwalt des Land- und Forstwirtschaftsdepartements und die Parteienentschädigung für das Oberamt des Sensebezirks gekostet hat. Die Antwort des Staatsrats steht noch aus.

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