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Eine Stunde Nachtarbeit soll mehr zählen als 60 Minuten

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Autor: RegulA Saner

Mit Sprechchören und Plakaten machten die Demonstrierenden gestern auf die Situation der Spitalangestellten aufmerksam, welche Nachtarbeit leisten. Angestellte aus allen Spitälern des Freiburger Spitalnetzes und des Netzes für Pflege im Bereich psychische Gesundheit folgten dem Aufruf der Gewerkschaft Vpod und des Freiburger Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK).

Gesundheitsschädigend

«Wir sind die Seele eines Spitals. Doch der Belastung, welche die Nachtarbeit für die Gesundheit bedeutet, wird zu wenig Beachtung geschenkt. Wenn man jung ist, erholt man sich schneller, aber mit zunehmendem Alter gelingt das immer weniger gut», berichtete ein Spitalangestellter von seinen Erfahrungen mit der Nachtarbeit, stellvertretend für seine Kolleginnen und Kollegen.

Kanton missachtet Gesetz

Nachtarbeit fördert laut Vpod chronische Ermüdung, kardiovaskuläre Erkrankungen, Verdauungsprobleme oder Spannungen im Familien- und Sozialleben. Während mehrere Kantone ihren Angestellten Lohnentschädigungen und zusätzliche 20 Prozent Zeitzuschläge gewährleisten, respektiert der Kanton nicht einmal die geltenden Normen des Arbeitsrechts. «Warum? Das ist eine gute Frage. Auf jeden Fall weiss dies der Kanton schon lange, denn er wurde auch schon vom Staatssekretariat für Wirtschaft seco darauf hingewiesen», sagte Gewerkschaftssekretärin Wyna Giller gegenüber den FN.

Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre hat laut Vpod am vergangenen Freitag die Pflicht zur Einhaltung des Arbeitsgesetzes anerkannt, sprich ein Anrecht auf Zeitzuschläge von zehn Prozent. Im April werde sie eine formelle Stellungnahme nachliefern.

Verhandlungen angestrebt

«Ich habe Vertrauen in Frau Demierre. Nun müssen wir so bald als möglich in Verhandlungen treten.» Dafür sei aber die Unterstützung möglichst vieler nötig, ermahnte Gewerkschafter Pierre Dufour die Anwesenden. «Der Kampf ist noch nicht gewonnen.» Noch offen ist etwa, ob der Kanton bereit ist, die Zeitzuschläge rückwirkend auszubezahlen.

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