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Eine Ungleichheit behoben

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Autor: Walter Buchs

Freiburg Für den Generalrat gelten künftig die gleichen Unvereinbarkeitsregeln wie für den Gemeinderat. Am vergangenen 8. September hatte das Kantonsparlament eine entsprechende Motion von CVP-Grossrat Bruno Boschung aus Wünnewil überwiesen. Damit die Vereinheitlichung der Bestimmungen bereits für die Gemeindewahlen 2011 gelten können, hat der Staatsrat im Eilzugstempo einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Der Grosse Rat hat diesen am Freitag mit 89:1 Stimme bei einer Enthaltung angenommen.

Laut neuem Gesetz können das Gemeindepersonal, das seine Tätigkeit zu 50 Prozent oder mehr ausübt, sowie die Mitglieder des Gemeinderates, der Gemeindeschreiber und der Gemeindekassier dem Generalrat nicht angehören.

André Ackermann (CVP, Corminboeuf) ergänzte, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, in einem Reglement strengere Unvereinbarkeitsregeln zu erlassen. Staatsrat Pascal Corminboeuf sicherte zu, dass das Gemeindeamt möglichst bis Januar 2011 einen Reglementsvorschlag unterbreiten werde, damit die Gemeinden noch für die kommenden Wahlen reagieren können. Die Stadtpräsidentin von Murten, Christiane Feldmann (FDP), sagte ihm aber, dass dies rein zeitlich gar nicht mehr drinliege.

Übergangslösung

Die Fraktionssprecher sprachen sich gestern grundsätzlich für diese Gesetzesbestimmung aus. Langfristig sollten jedoch die Unvereinbarkeitsregeln generell gelten, betonte etwa SP-Grossrätin Bernadette Hänni aus Murten. Solange der Kanton noch so viele Gemeinden zähle, könne man mit der vorgeschlagenen pragmatischen Lösung leben. Und Christiane Feldmann ergänzte: «Wenn diese als Geburtshilfe für den Generalrat Wünnewil-Flamatt dienlich ist, dann sind wir im Sinne einer Übergangslösung dafür.»

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