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Eine Vorlage im Interesse aller Versicherten

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Wenn es am 25. November um das Referendum über die Überwachung von Versicherten geht, gehört ein Ja auf den Stimmzettel. Das gegnerische Komitee ist dezidiert der Auffassung, dass der Generalverdacht gegen Versicherte falsch und die Videoüberwachung bis ins Schlafzimmer unannehmbar seien. Da muss man klar widersprechen: Die Versicherten stehen mit dieser Vorlage keineswegs unter Generalverdacht, sondern es sollen nur diejenigen Fälle aufgedeckt werden, die unrechtmässig Versicherungsleistungen beziehen. In der Tat handelt es sich bei den Sozialversicherungen um sozial bestimmte Gelder, die nur ausgerichtet werden dürfen, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Zustand von Krankheit oder Invalidität gegeben ist. Im Durchschnitt untersucht die Invalidenversicherung (IV) pro Jahr rund 2000 mögliche Missbrauchsfälle und ordnet etwa 200 Beobachtungen an. Eine verschwindend kleine Anzahl gegenüber der Masse von Invalidenrenten.

Gerade zu lächerlich ist das Vorbringen des Referendumskomitees, wonach die Kontrolleure das Recht hätten, die Versicherten bis ins Schlafzimmer hinein zu verfolgen und zu fotografieren. Das stimmt so nicht. Es dürfen vom öffentlichen Raum aus private Plätze nur dann videoüberwacht werden, wenn sie frei einsehbar sind. Das entspricht der konstanten Praxis des Bundesgerichtes, und überdies haben zahlreiche Parlamentarier bei den Beratungen der Vorlage zuhanden der Materialen dies mehrmals in diesem Sinne eingegrenzt.

Wer den Sozialversicherungen korrekte Angaben zu seinem Fall macht, hat auch in Zukunft nichts zu befürchten. Wer aber meint, er könne sich mit Sozialversicherungsbetrug bereichern, dem wird auf die Hände geschaut. Und dies im Interesse aller ehrlichen Versicherten. Deswegen braucht es am 25. November ein überzeugtes Ja in der Urne für die Überwachung.

«Versicherte stehen keineswegs unter Generalverdacht.»

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