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Eine Zeder ohne Erlaubnis gefällt

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FreiburgAn der Beauregard-Allee 9 stand während Jahrzehnten eine Zeder. Doch nun wurde sie gefällt – ohne Erlaubnis, obwohl sie im Baumschutzperimiter steht. Innerhalb dieses Perimeters dürfen Bäume mit einem Durchmesser von mehr als 20 Zentimetern nur mit der Genehmigung des Freiburger Gemeinderats gefällt werden; ausserhalb des Baumschutzperimeters brauchen Besitzer für Bäume ab 30 Zentimetern Durchmesser eine Fällbewilligung – egal, ob die Bäume auf privatem oder öffentlichen Raum stehen.

«Drastisches Mittel»

Zur gefällten Zeder meint Vize-Syndic Jean Bourgknecht (CVP): «Es war ein sehr schöner Baum mit einem Durchmesser von 60 Zentimetern.» Die Stadt habe den Hausverwalter im Herbst gebeten, die Äste des Baumes zu lichten, da sie aufs Trottoir hingen. «Nun haben sie zum drastischen Mittel gegriffen und den Baum gefällt.» Der Gemeinderat hat beim Oberamt eine Klage gegen die Verwaltung eingereicht – auch als Zeichen für die Baumbesitzer, die sich an das Reglement hielten, sagt der Vize-Syndic. Der Gemeinderat erhält fast wöchentlich Gesuche von Privaten, die einen Baum fällen wollen – meist, weil der Baum krank ist oder weil er auf einem Gelände steht, auf dem gebaut werden soll. «Wir heissen fast alle Gesuche gut», sagt Bourgknecht, «verlangen aber meist, dass der Baum ersetzt wird». njb

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