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Einen Moment lang unaufmerksam

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Autor: ImelDa Ruffieux

Der Unfall hatte sich am 27. August 2007 auf der Strecke Gurmels-Düdingen ereignet. Der Lastwagenfahrer schloss in Schiffenen zu einer Fahrzeugkolonne auf und übersah dabei, dass die Autos vor ihm wegen eines Traktors an der Spitze das Tempo verringern mussten. Der Camion, mit Zementsäcken beladen, fuhr in der Folge nahezu ungebremst mit rund 80 km/h auf den hintersten Personenwagen auf und drückte diesen gegen das voranfahrende Auto. Beide Fahrzeuge wurden dann seitlich von der Strasse gedrückt.

Beim Unfall wurden drei Personen verletzt. Die Beifahrerin des hintersten Autos, eine 81-jährige Frau, verstarb kurze Zeit später an den Folgen des Unfalls.

Weiterer Unfall

Der heute 35-jährige, im Kanton Waadt wohnhafte Chauffeur musste sich vor dem Strafgericht des Sensebezirks unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie grober Verletzung der Verkehrsregeln verantworten. Weil er knapp drei Monate später mit 1,72 Promille im Blut einen Selbstunfall verursacht hat, wurden ihm auch hier eine Verletzung der Verkehrsregeln und Fahren in angetrunkenem Zustand zur Last gelegt.

Den Traktor nicht gesehen

Der Fahrer bestritt sein Fehlverhalten nicht. Der Unfall sei in einem Moment der Unaufmerksamkeit geschehen, erklärte er bei der Befragung durch Gerichtspräsident Peter Rentsch. Nach dem Passieren des Blumenfeldes Etter habe er noch einen Kontrollblick in den Rückspiegel geworfen. Er sagte auch aus, dass er den Traktor an der Spitze der Kolonne nicht gesehen habe, weil dieser bereits hinter der nächsten Kurve gewesen sei.

Was den zweiten Vorfall betrifft, so erklärte er, er habe sich nach dem Unfall vom August in einer schwarzen Phase befunden. Er war entlassen worden, nachdem ihm der Führerausweis für fünf Monate entzogen worden war. Seine Grossmutter – etwa im gleichen Alter wie das Unfallopfer – ist gestorben und seine Freundin hat ihn verlassen, weil auch sie als Kind durch einen solchen Verkehrsunfall ein Elternteil verloren hatte. Freunde hätten ihn damals zum Ausgehen überredet.

«Ich bedauere, was passiert ist. Es hätte nie passieren dürfen», erklärte der Mann. Nach dem Unfall habe er Antidepressiva nehmen müssen, weil er immer wieder die Bilder des Unfalls vor Augen hatte.

Bedingte Strafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Alessia Chocomeli-Lisibach, forderte eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 70 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von 1000 Franken. Sie sah es als unbestritten, dass der Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt ist. Was die Verletzungen des Fahrers des ersten Autos betrifft, so plädierte sie nach dem Prinzip im Zweifel für den Angeklagten für eine einfache fährlässige Körperverletzung, doch für eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln.

Vom Leben hart bestraft

«Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit genügte, um sein Leben und das der Opfer nachhaltig zu verändern», hielt Verteidiger Markus Meuwly fest. Er wies darauf hin, dass solche Momente jedem Autofahrer widerfahren könnten, jedoch nicht immer mit solchen fatalen Folgen. «Er lebt jeden Tag mit der Belastung, den Tod eines Menschen verursacht zu haben.»

Sein Mandant sei vom Leben bereits hart bestraft worden, sei aber bereit, auch die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen. Was die Verletzung der Verkehrsregeln betrifft, so plädierte Markus Meuwly für einen einfachen Verstoss. «Er hat sich weder rücksichtslos noch bedenkenlos verhalten.»

14 Jahre unfallfrei gefahren

Als schuldmindernde Argumente brachte der Anwalt vor, dass das Fahrzeug in Ordnung war, der Fahrer weder übermüdet noch alkoholisiert war und dass er vorher 14 Jahre unfallfrei unterwegs gewesen war. Der Verteidiger plädierte für eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von 800 Franken.

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