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Einfacher Surfen in der Freiburger Gesetzgebung

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Freiburg Wie die Staatskanzlei mitteilt, sind keine besonderen Rechts- und Informatikkenntnisse erforderlich, um sich in der freiburgischen Gesetzgebung zurechtfinden. «Die neue Schnittstelle gleicht denen der gängigen Websuchmaschinen und liefert sekundenschnell relevante Ergebnisse», heisst es in der Medienmitteilung.

Unter den beiden Adressen «http://www.fr.ch/gesetze» und «http://bdlf.fr.ch» finden sich die Gesetze, Verordnungen und Reglemente in PDF und Word, in Deutsch und Französisch.

Jeder Bürger kann ihm unverständliche Nummern oder Abkürzungen aus einer Verfügung oder einem Urteil eintippen, und die Suchmaschine liefert sofort die betreffenden Erlasse. Auf der Suche nach einem Gesetz kann der Benutzer Suchbegriffe für die Titelsuche oder Volltextsuche eingeben. Die neue Anwendung mit Suchfunktion schliesst eine Lücke, schreibt die Kanzlei.

Professionelle User können dank neuen Funktionen ihre Recherchen verfeinern, etwa nach Rechtsgebiet, Datum, Sprache oder Erlasskategorie. Jederzeit hat man auch Zugriff zu früheren Versionen und chronologischen Quellen.

Neu lassen sich zudem automatisch nachgeführte Verknüpfungen mit oft verwendeten Erlassen in wenigen Sekunden erstellen. Es ist zudem möglich, Links zu erstellen, die direkt zu einem Gesetzesartikel führen. Die neue Datenbank ersetzt eine 15 Jahre alte Version.uh

Im Netz können Gesetze rascher gefunden werden.Bild ca/a

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