Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Einfamilienhaus-Boom im Bodenzelg-Quartier in Gurmels

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: elisabeth schwab-salzmann

Hellgelb, ockerbraun, signalrot und schiefergrau leuchten die eben erst fertiggestellten Einfamilienhäuser im Bodenzelg-Quartier in Gurmels. Diese 24 Häuser sind Teil der ersten Bauetappe. Die zweite Etappe, «Bodenzelg zwei» schliesst gleich daran an. Von den 19 Parzellen gehören acht der Gemeinde und elf privaten Grundbesitzern. Auch von der Etappe «Bodenzelg zwei» sind bereits drei Grundstücke verkauft, Anfragen für weitere Grundstücke liegen der Gemeindeverwaltung vor.

Nochmals 26 Bauparzellen

Eine dritte Bauetappe, die «Bulliard-Zone» am Hang oberhalb des Bodenzelg-Quartiers, wird erschlossen, sobald die Zone «Bodenzelg zwei» überbaut ist. Im Bulliard werden nochmals 26 Bauparzellen erschlossen, alle sind im Gemeindebesitz.

Die Erschliessungsmassnahmen für «Bodenzelg zwei», Wasser-, Abwasser- und Werkleitungen, werden im Sommer fertig, nach den Bauferien im August kann gebaut werden.

Familienfreundliche Bedingungen

Für Thomas Bürgy, Gemeindeschreiber von Gurmels, ist klar: «Wir sind geografisch gut gelegen, es sind jeweils nur sieben Kilometer bis Düdingen und Murten, und in 25 Minuten fährt man mit dem Auto von Gurmels ins Zentrum von Bern. Zudem haben wir familienfreundliche Strukturen in Gurmels, eine Kindertagesstätte für die Kleinsten und Schulen bis zur 9. Klasse, inklusive einer progymnasialen Stufe.»

Niedrige Landpreise

Was aber besonders zählt, sind wohl die niedrigen Landpreise. Ein Quadratmeter erschlossenes Bauland kostet in Gurmels rund 210 Franken.

Die Bauvorgaben im Bodenzelg-Quartier sind gemäss Barbla Trüeb, Bauverwalterin von Gurmels, nicht sehr einengend: Im Weiteren seien die Hausbesitzer in der Wahl der Dachformen, dem Farbanstrich und der übrigen Gestaltung frei. «Ich bin froh, wenn die Gesuche mit der Bau-Gesetzgebung übereinstimmen», meint Trüeb.

Meistgelesen

Mehr zum Thema