Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Eingebrochen und Mann mit Pfefferspray verletzt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Mann drückte im Frühling dieses Jahres ein Kellerfenster ein und gelangte so in ein Restaurant. Im Innern des Gebäudes brach er eine Tür auf und stahl verschiedene Gegenstände. Als der Täter bemerkte, dass im Gebäude Licht brannte, versuchte er, durch ein Fenster zu entkommen. Dies misslang, da eine zweite Person vor dem Fenster die Flucht verhinderte, wobei das Fensterglas zu Bruch ging. Ein weiterer Fluchtversuch durch ein anderes Fenster war erfolgreich, worauf sich der Täter in eine Rangelei mit der zweiten Person verwickelte. Dabei setzte sich der Täter mit Pfefferspray zur Wehr. Zum Zeitpunkt des Geschehens hielt sich der Mann illegal in der Schweiz auf.

 Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den nach der Tat ausgeschafften Mann nun wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer schuldig gesprochen. Der Beschuldigte muss eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 3 300 Franken sowie weitere 3 600 Franken bezahlen, welche aus dem Widerruf einer bedingten Strafe für ein 2010 verübtes ähnliches Verbrechen resultieren. cz

Meistgelesen

Mehr zum Thema