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Eingeweiht heisst nicht eingewöhnt

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Als das Kantonsgericht seine neuen Räumlichkeiten im Au-Quartier bezog, war in Kürze jeder verfügbare Raum besetzt. «Das Gebäude ist schön, gross und voll belegt», sagte Gerichtspräsident Adrian Urwyler gestern bei der offiziellen Einweihungsfeier. Ein Beispiel: Im Sekretariat arbeiteten zu Beginn bis zu neun Personen in einem Raum, mittlerweile haben drei von ihnen ihren Arbeitsplatz in die Buchhaltung verlegt.

Von den knappen Platzverhältnissen konnten sich die Gäste aus Justiz und Politik gestern auf dem geführten Rundgang durch die Räumlichkeiten des vereinten Kantonsgerichts ein Bild machen. «Es hat 55 Arbeitsplätze, und nicht einen mehr», sagte Kantonsarchitekt Charles-Henri Lang gegenüber den FN. Diese Sachlage war der Baukommission bekannt, wie auch den Grossräten, als sie den Kredit für die Umbauarbeiten am Augustinergebäude genehmigten.

«Die Liste ist lang»

Justizdirektor Erwin Jutzet weist darauf hin, dass der Platzbedarf in der Machbarkeitsstudie zu Beginn der Planungsphase berechnet wurde. Für Jutzet hat diese Berechnung weiterhin Gültigkeit: «Für absehbare Zeit sollte es reichen. Wir werden auch in Zukunft nicht mehr Richter haben, und das Justizgesetz sollte die Rechtswege nicht noch mehr komplizieren.» Jutzet glaubt zudem, dass bei der Vereinigung von Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht an einem Standort Synergien möglich sind. Sollte es für das Personal doch eines Tages zu eng werden, so verfüge der Kanton in der Unterstadt noch über einige Räumlichkeiten, so Jutzet.

Jutzet wie auch Kantonsarchitekt Lang betonten auf Anfrage der FN, dass die Gerichtsbehörden am neuen Standort immer noch daran seien, sich einzuleben und einzuarbeiten. «Geburtsgebrechen» inklusive, wie Jutzet sagte. Gerichtspräsident Urwyler sagte gestern, der Umbau des Gebäudes sei architektonisch gelungen, bezüglich Funktionalität gelte dies allerdings nicht. So muss zum Öffnen eines Schrankes der Fotokopierer weggestellt werden, für Ordner fehlten Abstellmöglichkeiten, Holzbalken stellten ein Kollisionsrisiko dar. «Die Liste ist lang», so Urwyler. Er hoffe, dass diese Mängel in zusätzlichen Arbeiten bald behoben würden.

Erwin Jutzet sagte dazu gegenüber den FN, wo es Probleme gebe, liessen sich meist pragmatische Lösungen finden. Charles-Henri Lang ergänzte, es sei üblich, dass beim Bezug eines Gebäudes eine Mängelliste erstellt werde: «Garantiearbeiten können nötig sein oder neue Bedürfnisse auftauchen.» Die Liste steht, 95 Prozent der Mängel sind laut Lang bereinigt. «Die Situation ist vergleichbar mit anderen Bauten und sicher nicht katastrophal.» Gemäss Lang braucht es immer eine gewisse Zeit, um von einem neuen Gebäude Besitz zu nehmen. «Beim Kantonsgericht braucht es wohl etwa ein Jahr, bis alles geregelt ist.» Die grössten Herausforderungen liegen nach Ansicht des Kantonsarchitekten bei Temperatur, Feuchtigkeit und Heizung. «Das Regulieren der Elektronik braucht viel Zeit.» Auch die verbleibenden fünf Prozent auf der Liste würden angeschaut. «Einige Wünsche werden nicht realisierbar sein, weil das Gebäude seine eigene Struktur hat.»

Einweihungsfeier: Unabhängigkeit und Einheit gefordert

E ine Renovation bringe immer Einschränkungen und Grenzen mit sich, sagte der Präsident des Kantonsgerichts Adrian Urwyler gestern bei der Einweihungsfeier. «Leider läuft die Justiz unseres Kantons seit langem im ‹Renovationsmodus›.» Anders als das Augustinergebäude stünden die Strukturen der Justiz nicht unter Denkmalschutz, so Urwyler. «Für unsere Verfassung werden wir schweizweit beachtet. Bis heute wurde es jedoch unterlassen, dafür eine neue, zeitgemässe Justizorganisation zu errichten.» Urwyler richtete sich an die Vertreter der Legislative und Exekutive und forderte eine grundlegende Justizreform: «21 von 26 Kantonen kennen die Selbstverwaltung der Justiz; eine solche wäre also zumindest in Betracht zu ziehen.»

Bundesgerichtspräsident und Gastredner Gilbert Kolly zeigte sich erfreut, dass Kantons- und Verwaltungsgericht nun unter einem Dach sind. Damit die Vereinigung aber auch effektiv werde, müsse das Kantonsgericht zu einer Einheit zusammenwachsen. Eine physische Vereinigung sei noch keine Garantie für ein einheitliches Gericht. Er erwähnte, wie in einem anderen Kanton dies noch nach zehn Jahren nicht der Fall sei. uh

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