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Einheitliche Regeln für AOC Vully

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Mur Seit dem letzten November figurierten die Vully-Weine nicht mehr im AOC-Repertoire. Weil Waadt und Freiburg zu unterschiedliche AOC-Regeln anwendeten, verweigerte der Bund ihnen damals den Eintrag ins Verzeichnis der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen AOC. Nun haben die beiden Kantone ihre Reglemente harmonisiert. Die Freiburger und Waadtländer Winzer produzieren fortan unter den gleichen Rahmenbedingungen. Dazu musste die Region geografisch definiert, Oechsle-Grade abgestimmt, ein Bewässerungsverbot erlassen, der Ertrag pro Fläche festgelegt und eine gemeinsame Degustationskommission bestimmt werden.

39 Rebsorten figurieren in der angepassten Verordnung über Reben und Wein des Kantons Freiburg. Für die Vully-Winzer bedeutet das interkantonale Label AOC Vully Sicherheit im Streben nach Qualität und in Zukunft vielleicht auch neue Märkte.uh/sda

Bericht Seite 3

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