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Einheitliche Stipendien

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BERN. In der Schweiz sollen Stipendien künftig nach einheitlichen Mindeststandards vergeben werden. Die kantonalen Erziehungsdirektoren haben ein Konkordat zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen bis Ende Mai 2008 in die Vernehmlassung gegeben. Vereinheitlicht werden etwa die Berechtigung für Stipendien, die Bezugsdauer, Altersgrenzen sowie Höchstbeträge. Die kantonalen Stipendiengesetze würden in wichtigen Punkten angeglichen, sagte Hans Ambühl, Generalsekretär der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), am Freitag in Bern.Auslöser für den Schritt der EDK war die neue Aufgabenteilung von Bund und Kantonen (NFA), die Anfang 2008 in Kraft tritt. sda

Bericht auf Seite 19

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