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Einheitliches Reglement für die Vully-Weine

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Autor: Helene Soltermann

Bern Wer ein Glas Vully AOC trinkt, will ein Glas Vully AOC – egal, ob der Wein in Freiburg oder im Waadtland geerntet wurde. Was nicht jeder Konsument weiss: Obschon auf der Etikette die gleiche Bezeichnung steht, wird der Wein nicht in beiden Kantonen gleich hergestellt. So gibt es zwei verschiedene Vorschriften, wie viele Trauben pro Quadratmeter geerntet werden dürfen. Diese Beschränkung wird im Kanton Freiburg in Kilogramm definiert, im Kanton Waadt in Litern. Auch der Zuckergehalt des Weins ist nicht gleich hoch angesetzt: In Freiburg ist der minimale Gehalt tiefer als in der Waadt.

Vully von Liste gestrichen

Dies soll sich nun ändern: Vully-Weine müssen künftig nach den gleichen Richtlinien produziert werden – ob sie aus der Waadt oder aus Freiburg stammen. Der Grund: Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Bezeichnung Vully AOC aus dem Verzeichnis der kontrollierten Ursprungsbezeichnungen (AOC-Verzeichnis) gestrichen. «Die gleiche Ursprungsbezeichnung kann künftig nur mit einem einheitlichen Reglement für AOC-Weine anerkannt werden», sagt Frédéric Rothen vom Fachbereich pflanzliche Produkte beim Bundesamt für Landwirtschaft in Bern.

Einheitliche Ernte ab 2011

Laut Rothen sollte die Harmonisierung des AOC-Reglements nicht unüberwindbar sein. Die Vully-Weine aus den Kantonen Freiburg und Waadt wachsen auf dem gleichen Boden, zur Herstellung würden die gleichen Trauben verwendet. Obschon das Bundesamt für Landwirtschaft die Bezeichnung Vully AOC von der Liste gestrichen hat, wurde für die Harmonisierung keine Frist gesetzt. «Wir hoffen, dass bei der nächsten Ernte die AOC-Reglemente der beiden Kantone vereinheitlicht worden sind», sagt Rothen.

Der Ball liegt nun bei den Kantonen. Auch laut Pascal Krayenbuhl, Vorsteher des Freiburger Amtes für Landwirtschaft, ist eine Vereinheitlichung kein Ding der Unmöglichkeit. «Doch wenn es so einfach wäre, müssten wir gar nicht erst über die Vereinheitlichung diskutieren», fügt Krayenbuhl an. Es stelle sich die Frage, wer wann über was entscheide. «Sowohl die beiden kantonalen Landwirtschaftsämter wie auch die Weinbauern müssen mit den Änderungen einverstanden sein.» Dennoch glaubt Krayenbuhl, bis zur Ernte 2011 eine Lösung gefunden zu haben. «Die Qualität des Weines ist ausgezeichnet, und die Winzer leisten gute Arbeit.» Somit müsse es auch möglich sein, einheitliche Richtlinien einzuführen.

Die Kantone müssen sich wohl oder übel einigen – sonst würde die Bezeichnung Vully AOC von den Flaschen verschwinden. «Entweder wird eine einheitliche AOC-Richtlinie eingeführt, oder die Weine dürfen nicht mehr mit dieser Ursprungsbezeichnung angepriesen werden», sagt Frédéric Rothen.

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