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Einhellige Zustimmung zum Sonderpädagogikgesetz

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Als Kommissionssprecherin Katharina Thalmann (SVP, Murten) gestern die Debatte über das Sonderpädagogikgesetz aufnahm, sagte sie, das Projekt befinde sich auf der Zielgerade. Der Grosse Rat hatte im September die erste Lesung des Gesetzesentwurfs vorgenommen, dabei die Vorschläge der Kommission durchgehend befolgt und alle Änderungsanträge verworfen.

Doch Thalmann hätte wohl kaum erwartet, dass die Zielgerade so kurz sein würde. In nicht einmal 20 Minuten war die zweite Lesung beendet, und das Kantonsparlament hatte das Sonderpädagogikgesetz mit 89 gegen 0 Stimmen genehmigt. Nur zwei Grossräte, die im September eine Änderung verlangten, meldeten sich in der zweiten Lesung nochmals zu Wort. Madeleine Hayoz (CVP, Cressier) sagte, sie sei nicht gegen das Gesetz, störe sich aber an dessen organisatorischem Teil: «Das Gesetz wird teuer. Besser wäre es, das Geld nicht in die Verwaltung zu stecken, sondern für die Schüler einzusetzen. Mein Wunsch ist, dass alle Kinder als Kinder und nicht als solche mit besonderen Bedürfnissen angesehen werden.»

Thalmann betont, dass die Kommission an acht Sitzungen die Zuständigkeiten diskutiert und eine gute Lösung gefunden habe. Hayoz insistierte denn auch nicht auf einer weiteren Abstimmung.

Auch Gaétan Emonet (SP, Remaufens) verzichtete auf eine erneute Abstimmung über seinen Antrag vom September. Er wiederholte dennoch seine Ansicht, dass Freischaffende die vorschulische psychomotorische Förderung anbieten können. Gemäss Thalmann sei diese Abdeckung aber amtsintern bereits gewährleistet.

Ausführungsreglement folgt

Nach der Schlussabstimmung zeigten sich sowohl die Kommissionspräsidentin als auch der Erziehungsdirektor befriedigt. «Wir haben nun ein Gesetz, das auf die Jugendlichen ausgerichtet ist», sagte Thalmann. «Die heutige Praxis wird bestätigt und in einen rechtlichen Rahmen gestellt. Die Eltern erhalten darin eine klare Rolle, und die Kosten zwischen Kanton und Gemeinden sind geregelt.» Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) bemerkte, das Gesetz entspreche dem Sonderpädagogikkonzept, interkantonalen Vereinbarungen und auch dem Schulgesetz: «Die grosse Arbeit ist erledigt. Es fehlt nun nur noch ein Ausführungsreglement, das die letzten Details regelt.»

Zum Gesetz

Bildungsauftrag statt Sozialversicherung

Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben das Recht, auf allen Ebenen in die Gesellschaft integriert zu werden. Dazu gehört der Zugang zu Bildung ohne Diskriminierung. Dieses Prinzip liegt der kantonalen Sonderpädagogik zugrunde. In der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Verantwortung für den Sonderschulunterricht und die Beiträge für spezialisierte Institutionen an die Kantone übergegangen. Das Gesetz stellt den Übergang von einer Sozialversicherung zum öffentlichen Bildungsauftrag dar. Freiburg hatte dazu ein Sonderpädagogikkonzept erstellt und auf dieser Basis nun ein Gesetz geschaffen.

uh

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