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Einige Antworten in der Nacht

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In der Nacht vom 7. auf den 8. März 2012 führten zwei Arbeiter der SBB bei Autigny auf einer Hebebühne Unterhaltsarbeiten aus. Für diese musste die Hebebühne über das Nachbarsgleis ausgefahren werden: So lautet eine der Feststellungen, die das Bezirksgericht Saane unter Präsident Alain Gautschi bei einer nächtlichen Inspektion machte. Das Gleis war nicht gesperrt gewesen, weil der Baustellenleiter dies nicht beantragt hatte. Ein durchfahrender Güterzug touchierte die Hebebühne, einer der Arbeiter starb (siehe FN von gestern).

Ziel des nächtlichen Ausflugs, an dem auch die Staatsanwaltschaft, die zwei Beschuldigten und ihre Anwälte sowie diejenigen der Zivilkläger teilnahmen, war es, die genauen Umstände zu rekonstruieren, die zu dem Unfall geführt hatten. Dazu war die Unfallmaschine vor Ort gebracht worden. Konnte der Baustellenleiter, der der fahrlässigen Tötung angeklagt ist, die Kontrolllampe, welche die Desaktivierung des Sicherheitssystems anzeigte, von seinem Standpunkt aus sehen? Es war schwierig, das Warnlicht vom Boden aus zu sehen, zeigte die Rekonstruktion. Auch von der Hebebühne aus war es kaum zu erkennen. Der Prozess gegen den Baustellenleiter sowie den überlebenden Arbeiter, der ebenfalls der fahrlässigen Tötung angeklagt ist, geht am Montag weiter.

 bearbeitet von rb/FN

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