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Einsatz von E-Voting für Wahlen 2016 ungewiss

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Diesen Sommer hat der Bundesrat acht Kantonen eines Konsortiums die Bewilligung entzogen, ihr System zur elektronischen Abstimmung für im Kanton eingetragene Auslandschweizer weiter zu verwenden. Neue Anforderungen bezüglich der Verifizierbarkeit führten zu diesem Entscheid (FN vom 22.9.).

Die Grossräte Pierre Mauron (SP, Bulle) und Solange Berset (SP, Belfaux) haben in einer Anfrage den Staatsrat mit diesem Makel konfrontiert. «Werden Auslandschweizer bestraft, wenn sie im Kanton Freiburg abstimmen?», fragten sie. Die betroffenen Auslandschweizer müssen nun brieflich wählen.

 In seiner Antwort verteidigt der Staatsrat den Entscheid, vor sechs Jahren auf das System des Konsortiums zu setzen. Im Gegensatz zu anderen E-Voting-Systemen, die immer noch den Segen des Bundesrats haben, trägt das bisher von Freiburg verwendete System der dezentralen Stimmauszählung Rechnung. Bis 2015 sei das System bei 18 eidgenössischen und mehreren kantonalen Abstimmungen und Wahlen zum Einsatz gekommen und habe sich bewährt, heisst es. Insgesamt habe Freiburg 416 000 Franken in E-Voting investiert.

Die Enttäuschung zur verweigerten Bewilligung für das bisherige System könne aber auch eine Gelegenheit sein, mit einem neuen System zu starten, das allen Anforderungen entspreche, schreibt der Staatsrat. Die E-Government-Strategie des Kantons könnte zu einem Motor für E-Voting der neuen Generation werden.

 Wann ein Ersatz bereit ist, kann der Staatsrat derzeit nicht sagen. Er habe die Staatskanzlei beauftragt, die beiden auf dem Markt vorhandenen Systeme zu analysieren und Vorschläge zu unterbreiten. «Der Staat arbeitet im Moment mit dem Ziel, E-Voting für die kantonalen Wahlen 2016 anbieten zu können», schreibt die Regierung. Die Prüfung und Tests hängen aber nicht nur vom Zeitplan des Kantons ab, sondern auch von der Bundeskanzlei. Es sei nicht sicher, ob die infrage kommende Lösung für die Wahlen 2016 schon zur Verfügung stehe.

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