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Einsprache gegen geplante 5G-Antenne der Swisscom auf dem Finanzgebäude in Freiburg

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Eine Anwohnerin und 177 Mitunterzeichnende verlangen von der Stadt Freiburg, dass sie dem Baugesuch für eine von der Swisscom geplante 5G-Antenne auf dem Finanzgebäude nicht stattgibt.

Aufrüstung einer Swisscom Mobilfunkantenne mit 5G.

 Keystone/a

Die Swisscom plant auf dem Dach des Finanzgebäudes an der Joseph-Piller-Gasse 13 in Freiburg den Bau einer 5G-Mobilfunkantenne. Dagegen hat nun eine Anwohnerin aus der Pierre-Aeby-Gasse Einsprache bei der städtischen Baudirektion eingereicht. Die Einsprache wurde von 177 weiteren Personen mitunterzeichnet. Sie alle sind der Ansicht, dass die Anlage verfassungs- und gesetzwidrig sei. Sie fordern darum, dass die Stadt ein Baumoratorium verfügt, bis die Unbedenklichkeit der Anlage erwiesen ist und bis die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. 

Einhaltung der Grenzwerte nicht garantiert

Die Gegner der 5G-Antenne machen geltend, dass die Swisscom in ihrem Baugesuch keine klaren Angaben zum Betriebszustand der Anlage macht. 5G-Antennen unterscheiden sich von konventionellen Antennen dadurch, dass sie nicht nur breit strahlen können, sondern ihre Senderichtung jederzeit automatisch anpassen können, um die Verbraucher mit einer maximalen Datenmenge beliefern zu können. Konkret wird die Strahlung in einer schmalen Keule gebündelt abgegeben. Innerhalb dieser Keule sei die Strahlenbelastung sehr viel höher, als wenn die Antenne breit strahle, geben die Opponenten zu bedenken. Aus dem Baugesuch werde aber nicht ersichtlich, wie hoch die gesamte Belastung – durch breite und gebündelte Strahlung – für die Orte mit empfindlicher Nutzung sei. «Ganz besonders gefährdet sind Kinder und junge Menschen in der Entwicklung sowie ältere und gesundheitlich geschwächte Personen. Schulen und Einrichtungen für die ausserschulische Betreuung befinden sich in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort», monieren sie.

Die Bewilligungsbehörden müssten des Weiteren sicherstellen, dass die Antenne auch tatsächlich nur so stark strahle wie bewilligt, so die Gegner. Das Qualitätssicherungssystem der Swisscom sei dafür aber untauglich und nicht zertifiziert. Denn es prüfe nur einmal pro Tag, ob die Grenzwerte in genau diesem Moment eingehalten würden. Eine Echtzeitüberwachung sei aber eine Grundvoraussetzung für eine zuverlässige und sichere Kontrolle. 

Negative Folgen für Mensch, Tier und Pflanzen

Gemäss den Gegnern sind die geltenden Grenzwerte zudem nicht mehr anwendbar, da trotz ihrer Einhaltung schädliche thermische Effekte von 5G-Antennen nachgewiesen werden könnten. Auch würden die Einflüsse von schädlichen Pulsationen auf menschliche und tierische Körper durch die jetzigen Grenzwerte nicht begrenzt. «Ohne Zustimmung der Anwohner verletzt der Betrieb einer solchen Anlage die Menschenrechte», folgern die Einsprecher in ihrem Schreiben.

Fehlende Gesamtplanung

Schliesslich wird kritisiert, dass eine Gesamtplanung für den 5G-Standard in den Gesuchsakten fehle. Um die Voraussetzungen für ein funktionsfähiges 5G-Netz zu schaffen, müssten in der Gemeinde nämlich zusätzliche Antennen installiert oder die Sendeleistung der geplanten Mobilfunkanlage erhöht werden. Blieben die Grenzwerte auf dem aktuellen Niveau, müsste somit zirka alle 150 Meter eine Mobilfunkanlage installiert werden. Dies wiederum müsste zwingend dazu führen, dass die Behörden die Gesamtheit der Strahlenbelastung durch zusammenwirkende Antennen anschauen und nicht nur die Belastung durch einzelne Anlagen.

Zahlen und Fakten

Am Ende entscheidet das Oberamt

Seit dem 1. Juni 2019 braucht es im Kanton Freiburg in jedem Fall eine Baubewilligung für die Installation neuer oder die Umrüstung bestehender Mobilfunkantennen. Dies gilt auch für 5G. Zuständig für die Baugesuche ist die Gemeinde oder auch die Pfarrei, wenn etwa eine Antenne in einem Kirchturm montiert ist. Einsprachen gehen ebenfalls an die Gemeinde, die von Fall zu Fall entscheidet, ob sie Einspracheverhandlungen anberaumt oder ob sie diese direkt an das kantonale Bau- und Raumplanungsamt weiterleitet. Dieses holt wiederum bei den betroffenen Ämtern ein Gutachten zum strittigen Baugesuch ein und leitet das Dossier schliesslich zur Beurteilung an das Oberamt weiter. Im Kanton Freiburg senden 80 Antennen 5G aus (Stand 15. 9. 2020). Der Bund hat kürzlich eine Vollzugshilfe verabschiedet, mit der die Blockade des Ausbaus der Antennen beendet werden soll.

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