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Einsprachen gegen Maggenbergpark

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Autor: Nicole Jegerlehner

Das Projekt tönt verlockend: Auf dem Grundstück Maggenberg, an der Gemeindegrenze zu Tafers, will die Stadt Freiburg einen Park einrichten. Auf 12 000 Quadratmetern soll für rund 250 000 Franken eine Grünzone fürs Spielen und Picknicken entstehen. Ein Obstgarten mit alten Baumsorten sowie ein Kräuter- und Blumengarten laden zum Verweilen ein; Tische, Bänke und eine Toilette gehören zur Infrastruktur.

Keinen Kontakt gesucht

Letzten November reichte die Stadt das Baugesuch ein – und stiess auf Widerstand: Fünf private Einsprecher wehren sich gegen den Maggenbergpark. Sie sind allesamt Nachbarn der Grünzone, die zwischen dem Maggenbergweg, der Henri-Pestalozzi-Strasse und der Athénais-Clément-Strasse liegt.

Auch wenn der Gemeinderat immer von einem partizipativen Vorgehen sprach, hat die Stadt keinen Kontakt zu den Einsprechern aufgenommen: «Das ist im Bauverfahren nicht vorgesehen», sagt Gemeinderat Jean Bourgknecht (CVP). Die Stadt habe mehrere Informationssitzungen im Quartier durchgeführt, bevor das Baugesuch eingereicht worden sei. An diesen Sitzungen seien alle Fragen geklärt worden.

«Freuen uns auf den Park»

Das sehen die Einsprecher anders. Für sie sind lange nicht alle Details geregelt. Marcel Gutschner sagt: «Wir freuen uns sehr auf den Park.» Doch ist für ihn wichtig, dass alle Zugänge zum Park – die meisten führen über private Grundstücke – gleichzeitig geöffnet werden. Zudem möchte er, dass der Rand des Parks so gestaltet wird, «dass die Leute nicht bei uns ins Wohnzimmer schauen können».

«Anwohner respektieren»

Auch Paul Coudret, welcher im Namen aller sechs Miteigentümer des Hauses am Maggenbergweg 5 Einsprache erhoben hat, ist nicht prinzipiell gegen den Park. Er stört sich aber daran, dass die öffentlichen Toiletten nicht im hinteren Teil des Parks, sondern gleich neben seinem Wohnhaus erstellt werden.

«Die Anliegen der Anwohner müssen respektiert werden», sagt Coudret. Er geht davon aus, dass der Park auch Leute von weiter weg anlocken wird. «Das bringt Mehrverkehr, auch wenn der Gemeinderat sagt, niemand werde mit dem Auto kommen.»

Fundamentalopposition

Ein weiterer Einsprecher ist José Romero. Er stellt sich prinzipiell gegen den Park: «Heute wohne ich am Stadtrand im Grünen; mit dem Park wird mein Haus an Wert verlieren.» Der Maggenbergpark werde Lärm bringen, und «die Kinder werden Bälle in meinem Garten suchen».

Romero kritisiert, der Gemeinderat habe keine Gesamtsicht seiner Grünanlagen. «Darum gibts auch keine Parkordnung.» Erst auf Drängen der Anwohner habe die Stadt in aller Eile eine Benutzercharta erstellt. «Wie aber wird die Stadt die Einhaltung der Charta überprüfen? Müssen wir an jedem Abend mit Botellones rechnen?» Er fürchtet, die Stadt könne die Sicherheit nicht gewährleisten.

Der direkte Anwohner des Parks stört sich daran, dass die Wege zum Park über Privatgelände führen. «Wird mich die Stadt enteignen, um den Zugang von der Pestalozzistrasse her zu gewährleisten?»

Bourgknecht geht davon aus, dass die Ängste der Anwohnerinnen und Anwohner unbegründet sind. «In der Benutzercharta sind unter anderem die Benutzungszeiten definiert und eingeschränkt.»

Eine Klärgrube?

Ein weiterer Knackpunkt des Maggenbergparks sind die Toiletten. Das Terrain, auf welchem der Park eingerichtet wird, ist an keine öffentliche Kanalisation angeschlossen. Darum möchte die Stadt für die Toiletten eine Klärgrube einrichten, die zwei Mal im Jahr ausgepumpt wird, wie der stellvertretende Stadtarchitekt Maurice Egger sagt.

Ausnahmebewilligung nötig

Dies muss aber erst vom kantonalen Amt für Umwelt bewilligt werden: Im Baugesetz ist vorgesehen, dass jedes Gebäude an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen sein muss. «Aber es gibt Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen», sagt Egger. Falls die Klärgrube nicht erlaubt wird, müsste die Stadt eine rund zweihundert Meter lange Verbindung zur nächsten Kanalisation bauen. Die Kosten dafür kann Egger nicht beziffern. Einsprecher wie Paul Coudret wehren sich gegen eine Klärgrube neben ihrem Haus.

Vorerst geht das Dossier durch alle zuständigen kantonalen Stellen; dann kommt es zum Oberamtmann des Saanebezirks. Er wird entscheiden, ob die Einsprachen der Nachbarn gerechtfertigt sind.

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