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Eintrittsgeld für den Waldspaziergang?

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Untertitel: Wechsel im Präsidium des Verbandes für Waldwirtschaft

Die Bundesmittel fehlen für den Wiederaufbau der vom Sturm Lothar (26.12.1999) zerstörten Wälder und die Bekämpfung der Borkenkäfer, betonte Corminboeuf. Er berichtete, dass verschiedene Interventionen bei Bundesrat Moritz Leuenberger nichts einbrachten. «Die Kantone müssen Bundesrecht vollziehen, bekommen aber die dafür erforderlichen Mittel nicht», beklagte er sich. Die unverantwortliche Haltung des Bundesrats löse die Probleme der Kantone, Gemeinden und Waldbesitzer nicht. Corminboeuf rief die Waldbesitzer auf, in Schreiben an Bundesrat Leuenberger ihrer Sorge Ausdruck zu verleihen.

Die Teilrevision des Waldgesetzes umfasst laut Corminboeuf zwei Bereiche, nämlich die Umsetzung des Waldprogrammes sowie die Definierung der Zuständigkeiten im Rahmen der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Das Departement Leuenberger schlug vor, im neuen Waldgesetz die Aufforstungspflicht zu lockern und Subventionen nur noch für die Holzverarbeitungskette vorzusehen. Zur Überraschung von Leuenberger habe der Bundesrat am 11. Mai entschieden, das revidierte Waldgesetz noch nicht in die Vernehmlassung zu geben. Es sollen neue Varianten geprüft werden. Als extremste Variante wolle man prüfen, ob man auf sämtliche Subventionen und Vorschriften in der Waldwirtschaft verzichten könne, so Corminboeuf.
Dieser Vorschlag ist laut Ueli Minder, Jeuss, ein Katastrophenszenario: «Wenndieser durchkommen sollte, wären wir Eigentümer gezwungen, von allen Waldbenützern ein Eintrittsgeld zu verlangen, um so künftig die Waldpflege finanzieren zu können».
Nebst den verheerenden Folgen des Lotharsturmes sah Präsident Georges Magnin in dieser Katastrophe auch eine positive Seite: Ohne diese Herausforderungen wären die grossen strukturellen Veränderungen in der Holzwirtschaft kaum möglich gewesen. Die Bemühungen, den Holzabsatz zu fördern, bleibe eine Daueraufgabe des Verbandes. Er freute sich, dass sich inzwischen für die Verteidigung der Interessen der Waldwirtschaft auch eine parlamentarische Gruppe gebildet habe.
Der Vorstand des FVW hat sich von zehn auf sieben Mitglieder reduziert und wird neu von Gilles Schorderet geleitet.
Die Bildung der Revierkörperschaften machte eine Änderung der Statuten notwendig. Die Arbeitnehmer bei den Forstdiensten sind über die Gewerkschaft des Forstpersonals bei der interprofessionellen Gewerkschaft Syna angeschlossen. Damit der FVW als Vertreter der Arbeitgeber bei Vertragsverhandlungen anerkannt wird, muss er sich baldmöglichst von der Versammlung legitimieren lassen.
Die anwesende Grossratspräsidentin Anne-Claude Demierre unterstrich dieBedeutung des Waldes.

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