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Einvernahme der Zeugen durch Staatsanwaltschaft

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Autor: walter buchs

freiburgAn der Abendsitzung vom Dienstag hat der Grosse Rat die erste Lesung des Justizgesetzes abgeschlossen (FN vom 21. und 22. Mai). Am Montag sind die zweite Lesung und die Schlussabstimmung traktandiert. Der einzige Punkt, der am Dienstag kontrovers diskutiert wurde, war die Frage der Delegation von Einvernahmen im Rahmen von Strafuntersuchungen. Der Staatsrat hatte vorgeschlagen, dass die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung der Parteien Einvernahmen an einen Gerichtsschreiber delegieren kann. Die Justizkommission ergänzte dies mit der Möglichkeit, dass die Einvernahme eines Opfers auch der Polizei anvertraut werden kann. Der Staatsrat schloss sich dem an.

CVP-Grossrat André Schönenweid aus Freiburg wollte noch weiter gehen. Zur Entlastung der Untersuchungsbehörden wollte er zusätzlich die Möglichkeit verankern, dass die Polizei wie in anderen Westschweizer Kantonen Zeugen einvernehmen kann. Wegen der Problematik von Falschaussagen und des Zeugnisverweigerungsrechts stemmten sich sowohl Justizkommission als auch Staatsrat gegen diesen Zusatz. Das Plenum folgte ihnen mit 42:26 Stimmen und fünf Enthaltungen.

Polizeigesetz angepasst

Im Rahmen des neuen Justizgesetzes hat der Grosse Rat diskussionslos 20 Gesetze abgeschafft. Zudem werden über 60 Gesetze geändert. Das Polizeigesetz wurde nicht nur dem Justizgesetz angepasst: Der Staatsrat hat die Gelegenheit benutzt, um dieses mit allgemeinen Grundsätzen des polizeilichen Handelns materiell zu ergänzen. Dabei ging es unter anderem um Bestimmungen bei der Ortung von vermissten Personen sowie Präzisierungen der polizeilichen Kompetenzen bei Verfügungen und Zwangsmassnahmen. Der Grosse Rat stimmte den Vorschlägen oppositionslos zu.

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