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Einwohnerregister wird harmonisiert

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Autor: Arthur zurkinden

Notwendig wird die Revision, weil die Eidgenössischen Räte im Sommer 2006 das Registerharmonisierungsgesetz verabschiedet haben. Dieses bezweckt die Vereinfachung der Datenerhebung für die Statistik. So müssen sämtliche amtliche Personenregister in der Schweiz harmonisiert und der Austausch von Personendaten zwischen den Registern sichergestellt werden.

Für die eidgenössische Volkszählung 2010

Parallel dazu hat der Bundesrat die Einführung einer neuen Sozialversicherungsnummer (AHVN13) als Personenidentifikationsnummer für sämtliche Register vorgesehen. Er hat ausserdem beschlossen, die eidgenössische Volkszählung 2010 auf der Grundlage von elektronischen Registern durchzuführen. Die Kantone müssen nun ihre Gesetzgebung dem Bundesgesetz anpassen.

Gefordert sind nun in erster Linie die Gemeinden, welche bekanntlich für die Einwohnerkontrolle zuständig sind. Sie müssen sich für diese Harmonisierung mit der entsprechenden Software ausrüsten. Wie der kantonale Projektleiter Beat Binder gegenüber den FN erklärt, haben die meisten Gemeinden diesen Schritt bereits getan. «Die Software kostet zwischen 10 000 und 100 000 Franken, je nachdem, ob sie auch noch für andere Bereiche wie zum Beispiel Finanzen genutzt wird», sagt Binder. «Die Gemeinden müssen alle Dateien bereinigen», fügt er bei.

Neu ein Wohnungsidentifikator

Bei der Revision des kantonalen Gesetzes ist vor allem auch die Einführung von Merkmalen vorgesehen, die im geltenden Gesetz nicht enthalten sind. Laut Beat Binder sind dies die Sozialversicherungsnummer und der Wohnungsidentifikator. «Alle Einwohner müssen einer Wohnung zugeschrieben werden können», hält er fest.

Im Gesetz verankert wird auch das Merkmal Gebäudeidentifikator. Aber auch weitere Änderungen wie die bundesrechtliche Neudefinierung der Begriffe «Aufenthalt» und «Niederlassung» erfordern eine Anpassung des kantonalen Gesetzes.

Amtliche Stellen haben Zugriff auf Daten

Von der Harmonisierung der Einwohnerkontrolle werden nicht nur der Bund, insbesondere das Bundesamt für Statistik, profitieren, sondern auch gewisse kantonale Ämter. Geschaffen werden soll gemäss Gesetzesentwurf eine kantonale Informatikplattform, auf welcher die Daten der Einwohnerkontrolle der Gemeinden gespeichert werden. «Gewisse amtliche Stellen werden Zugriff haben zu dieser Datenbank», betont Beat Binder. Er denkt dabei an die Steuerverwaltung, an das Konkursamt oder an die Sozialämter. «Alle Ämter müssen aber eine Anfrage machen. Nach einem Verfahren wird der Staatsrat entscheiden, ob das betreffende Amt Zugang zu den Daten hat», führt er fort.

Die Informatikplattform erlaubt auch den Datenaustausch zwischen den Gemeinden im Falle des Weg- oder Zuzugs von Personen.

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