Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Einzelsport für Prüfung nicht entscheidend

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: walter buchs

freiburg CSP-Grossrätin Nicole Aeby-Egger aus Belfaux stellte in ihrer Anfrage fest, dass an der Pädagogischen Hochschule (PH) Freiburg «von den Studierenden elitäre sportliche Leistungen verlangt» werden. Jedes Jahr sei der Prüfungserfolg für mehrere Personen wegen ungenügender Resultate gefährdet. Dies könne die Ausbildungszeit um Monate verlängern. Grossrätin Aeby wollte wissen, wie diese Anforderungen zu rechtfertigen seien und wie die Prüfungskriterien ausgewählt wurden.

Wie der Staatsrat in seiner Antwort schreibt, hat die PH gemäss interkantonaler Abmachung den Auftrag, Generalisten auszubilden. Über die didaktischen Kompetenzen hinaus werde deshalb «die Beherrschung bestimmter Unterrichtsfächer verlangt».

Das Programm in Bewegung und Sport basiere auf Unterlagen des Bundes, auf deren Grundlagen eine Arbeitsgruppe den kantonalen Lehrplan erarbeitet hat.

Kantonaler Lehrplan

Die Studierenden würden Monate zum Voraus über die Anforderungen informiert. Auf Wunsch würden individuelle Programme und Trainings angeboten. Aus der Antwort des Staatsrates geht zudem hervor, dass bei den bewerteten sportlichen Leistungen nicht Einzelübungen ausschlaggebend sind, wie Grossrätin Aeby kritisiert hatte. In gewissen Bereichen könnten die Studierenden aus zwei Disziplinen auswählen. Der Misserfolg bei der Prüfung in Bewegung und Sport liege seit deren Einführung etwa bei fünf Prozent.

Es sei möglich, an der PH ein Diplom zu erwerben ohne Ausbildung in Bewegung und Sport. Dazu müsse ein Arztzeugnis vorgelegt und zum Ausgleich der fehlenden Kreditpunkte eine andere Leistung erbracht werden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema