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Elektrovelo – wie gegen Haftpflicht und Diebstahl versichern?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ratgeber Versicherung

Ich habe ein Elektrovelo gekauft. Muss ich für die Haftpflicht eine spezielle Versicherung abschliessen oder genügt meine Privathaftpflichtversicherung? Und wie kann das E-Bike gegen Diebstahl versichert werden?C.S.

 

 Elektrofahrräder (E-Bikes) mit einer elektrischen Tret-unterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einer maximalen Nennleistung von 0,25 kW gelten als Leicht-Motorfahrräder. Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung über 25 km/h werden je nach technischen Eigenschaften als Motorfahrräder mit Erleichterung oder als gewöhnliche Motorfahrräder (Mofa) eingestuft. Leicht-Motorfahrräder sind bezüglich Haftpflichtversicherung den Fahrrädern gleichgestellt. Für sie musste bis anhin eine Velovignette gekauft werden – seit Anfang 2012 fällt dies weg, und die Haftpflicht kann neu über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden. Falls Ihr E-Bike jedoch als Mofa gilt, müssen Sie dieses durch ein Fachgeschäft prüfen lassen; entspricht Ihr Fahrzeug den Vorschriften, so erhalten Sie in vielen Kantonen eine vom Händler abgestempelte und unterschriebene Bestätigung, mit der Sie die Vignette und das Kontrollschild bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehen können. In einzelnen Kantonen geben die autorisierten Fachgeschäfte das Kontrollschild und die Vignetten auch direkt ab.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können Sie Ihr Elektrofahrrad in der Hausratversicherung gegen Diebstahl und auch gegen Feuer- und Wasserschäden versichern. Einige Versicherer bieten auch eine Teilkaskoversicherung für E-Bikes an, welche diese Risiken deckt. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür istMichael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung.

Homepage:www.svv.ch/ratgeber

 

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