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Elf Gemeinden kommen sich näher

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Die Entstehung der Agglomeration Freiburg wäre ein Schweizer Novum

Autor: Von REGULA SANER

Bis zum 15. August haben die elf Gemeinden des provisorischen Perimeters der Agglomeration Freiburg Zeit, ihre Positionen noch einmal klar abzustecken. Bis dann können sie ihre Stellungnahmen zum Statutenentwurf abgeben. Die Statuten sind die eigentliche Verfassung der neuen Institution. Noch versucht sich jede Gemeinde in die beste Ausgangsposition zu bringen, um nach der Gründung der Agglomeration grösstmöglichen Einfluss nehmen zu können. Denn schliesslich will keine Gemeinde in diesem grösseren Ganzen zur bedeutungslosen Untereinheit verkommen.Ein Thema ist dabei das Mitspracherecht. Da die Agglomeration zur Aufhebung von bestehenden Gemeindeverbänden führen wird, wollen die einzelnen Gemeinden ihre bisherigen Möglichkeiten der Einflussnahme in die Agglomeration hinüberretten. So verlangt zum Beispiel Tafers, dass es in allen Gremien, sprich Ausschüssen, Kommissionen und Organen, vertreten ist. Auch die finanzielle Beteiligung der Gemeinden dürfte noch für Diskussionen sorgen. So wehren sich mehrere Gemeinden gegen eine Pro-Kopf-Beteiligung. Sie fordern, dass die Finanzkraft der Gemeinden berücksichtigt wird.Auch in der Raumplanung ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Vorgaben im kantonalen Richtplan passen nicht allen Gemeinden. So ist beispielsweise Granges-Paccot nicht glücklich darüber, dass der Richtplan beim Torryhügel einen Siedlungsschwerpunkt vorsieht. Das Gleiche gilt für den Kleinschönberg auf dem Gemeindegebiet von Tafers. Die Frist für Stellungnahmen zum Richtplan läuft noch bis zum 8. September.Im Oktober dieses Jahres finden dann die erste und die zweite Lesung der Satuten sowie ihre Verabschiedung durch die Konstituierende Versammlung statt. Danach werden die Statuten an den Staatsrat überwiesen. Am 24. Februar 2008 entscheidet schliesslich das Stimmvolk über Sein oder Nichtsein der Agglomeration. Für die Annahme der Statuten braucht es die Mehrheit der stimmenden Bürger und der elf Gemeinden.

Die Agglomeration, ein Zwitter

Die Agglomeration Freiburg stellt etwas Besonderes dar. Sie ist weder ein Gemeindeverband noch eine vierte Ebene neben Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist vielmehr eine Art Zwitter zwischen Gemeindeverband und Gemeinde. Die Institution besteht aus einem Parlament (Agglomerationsrat), einer Exekutive (Agglomerationsvorstand) und dem Stimmvolk. Sie kann Reglemente erlassen und tritt im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben an die Stelle der Gemeinden.Und die Agglomeration kennt auch Volksrechte. Die Bürgerinnen und Bürger können ihr Mitspracherecht via Initiative und Referendum geltend machen. So bestimmen sie unter anderem, welche Aufgaben der Agglomeration übertragen werden sollen. Bereiche der künftigen Zusammenarbeit sind Raumplanung, Mobilität, Umweltschutz, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur.

Schweizer Novum

Das Freiburger Agglomerations-Modell unterscheidet sich grundsätzlich von den Modellen in anderen Kantonen wie Zürich oder Bern. So beruht es auf einer gesetzlichen Grundlage. Danach bezeichnete der Staatsrat die Gemeinden des provisorischen Perimeters. Im Rahmen der Konstituierenden Versammlung haben die betreffenden Gemeinden dann die Statuten ausgearbeitet und die gemeinsamen Tätigkeitsbereiche bestimmt.In anderen Kantonen gibt es dagegen keine gesetzliche Ausgangslage. Arbeitsgruppen oder Projektbüros erarbeiten dort die möglichen Zusammenarbeitsbereiche sowie die organisatorischen und finanziellen Grundlagen. Aufgabe der Behörden ist es in der Folge, die zu einem Agglomerationsterritorium gehörenden Gemeinden zum Zusammenschluss zu bewegen.

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