Darf eine Co-Schulleiterin auch Grossrätin sein? Die kantonale Erziehungsdirektion findet nein, das sei nicht kompatibel und könne zu Interessenskonflikten führen. Das Freiburger Kantonsgericht hingegen hat entschieden, dass sich der Beruf der Schulleiterin grundsätzlich mit der Arbeit im Kantonsparlament vereinbaren lässt. Und sowieso sei es nicht die Erziehungsdirektion, die darüber entscheiden könne, sondern der Grosse Rat selber. Durch diesen aktuellen Gerichtsentscheid darf die am 6. November frisch gewählte SP-Grossrätin Eliane Aebischer aus Düdingen nun ins Parlament einziehen. Die Co-Schulleiterin hatte sich mit einer Beschwerde dagegen gewehrt, dass sie und ihre Berufskolleginnen und Berufskollegen kein Grossratsmandat annehmen dürfen – und hat nun recht erhalten.
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