Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Eltern-Privathaftpflichtpolice auch für mündige Kinder?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ich bin 24-jährig, wohne bei meinen Eltern und gehe für fünf Monate als Austauschstudent in die USA. Bin ich durch die Privathaftpflichtversicherungspolice der Eltern während des USA-Aufenthalts versichert?Y.A.

Die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherungen variieren bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Mündige Kinder, die keine Erwerbstätigkeit ausüben (beispielsweise studieren oder eine Lehre absolvieren) und in Hausgemeinschaft mit den Eltern leben, sind aber in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. Ein Praktikum im Rahmen des Studiums oder der Lehre sowie ein Sprachaufenthalt im Ausland von weniger als sechs Monaten sind dabei meistens durch die Elternpolice gedeckt.

Die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften sehen jedoch unterschiedliche Alterslimiten für eine Deckung durch die Elternpolice vor. Zudem bringt ein längerer Aufenthalt im Ausland besondere Probleme im Haftpflichtbereich mit sich (beispielsweise aufgrund von in der Schweiz unbekannten Rechtsvorschriften in weit entfernten Ländern oder von Risiken bei der Ausübung spezieller Sportarten). Daher drängt sich rechtzeitig vor der Abreise ein Kontakt mit dem zuständigen Versicherungsberater auf. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsdeckung durch die Elternpolice während eines Auslandaufenthalts des mündigen Kindes auch wirklich vorhanden ist.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hierfür ist Tanja Kocher, Leiterin Kommunikation und Mitglied der Geschäftsleitung.Homepage: www.svv.ch/ratgeber

Meistgelesen

Mehr zum Thema