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Elternbeiträge beschäftigen OS Sense

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Elternbeiträge – ein Thema, das die ganze Schweiz seit einem Entscheid des Bundesgerichts beschäftigt. Letzten Winter entschieden die Richter: Schulmaterial, das für den reibungslosen Ablauf des Unterrichts notwendig ist, sowie obligatorische schulische Aktivitäten wie Ausflüge und Lager, dürfen in Zukunft den Eltern nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Staatsrat Jean-Pierre Siggen versandte im Januar an alle Gemeinderäte, Schulleiter und -direktoren des Kantons Freiburg ein Schreiben mit der Aufforderung, dass in der Zwischenzeit – bis das kantonale Schulgesetz angepasst ist – Gemeinden und Schulen von den Eltern keine entsprechenden Kosten mehr verlangen dürfen. Ein Vorentwurf zur Änderung des Schulgesetzes ist nun in der Vernehmlassung. Der Staatsrat schlägt vier Varianten vor. Eine der Varianten: Der Kanton bezahlt einen Mindestbetrag von 75 Franken pro Schüler (die FN berichteten).

An der gestrigen Delegiertenversammlung der OS Sense beantragte die Gemeinde Tentlingen, einen Mindestbetrag im Verbandsbudget aufzunehmen. «Wenn diese Position im Voranschlag fehlt, gibt es eine Verzerrung», sagte die Tentlinger Gemeinderätin Isabelle Portmann.

Beiträge noch unklar

Präsidentin Christa Bürgy-Schubnell sprach im Namen des Vorstands, der diesen Antrag ablehnte: «Es ist bis heute unklar, wie hoch der kantonale Beitrag ausfallen wird und ob der Kanton für jede Altersstufe unterschiedliche Summen sprechen wird.» Auch die Gemeinde Schmitten vertrete diese Meinung, sagte Gemeinderat Olivier Flechtner. Der Beitrag sei nicht im Gemeindebudget vorgesehen. Auch habe der Gemeinderat weiterhin Rechnungen an die Eltern versandt. Er stütze sich damit auf das geltende Schulgesetz, in dem Elternbeiträge noch vorhanden seien. «Der Staatsrat hat keine Kompetenzen, ein Gesetz zu ändern, dies hat nur der Grossrat. Ein Brief vom Staatsrat zu den Elternbeiträgen reicht uns nicht, da er keine gesetzliche Grundlage darstellt.» Nach der Versammlung sagte Olivier Flechtner gegenüber den FN, dass es für den Schmittner Gemeinderat unumstritten sei, dass das Schulgesetz nach diesem Bundesgerichtsentscheid revidiert werden müsse. «Finanziell macht es für niemanden einen Unterschied. Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, erhalten die Eltern rückwirkend ihre getätigten Zahlungen zurückbezahlt.» Die Delegierten folgten dem Vorstand und der Gemeinde Schmitten: 48 zu 6 Delegiertenstimmen waren gegen die Aufnahme der 75 Franken pro Schüler im Verbands­budget.

Der Voranschlag fiel wegen des Bundesgerichtsentscheids ebenfalls höher aus, wie Sekretär und Kassier Simon Ruch erläuterte. Rund 407 000 Franken mehr musste der Verband für Schulmaterial, -lager und -ausflüge budgetieren. Die Gemeindeanteile belaufen sich dieses Jahr auf rund 15 Millionen Franken. Die Delegierten genehmigten den Voranschlag 2019 und ein Kreditbegehren von 250 000 Franken. Letzteres betraf die Sanierung der Turnhallenböden in Wünnewil: Feuchtigkeit und Pilze hatten die Bodenkonstruktion angegriffen, weshalb die Böden an verschiedenen Stellen abgesunken sind (die FN berichteten).

«Es ist bis heute unklar, wie hoch der kantonale Beitrag ausfallen wird.»

Christa Bürgy-Schubnell

Präsidentin OS Sense

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