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«Endlich in die richtige Richtung»

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Die Grossräte Markus Bapst (CVP, Düdingen) und Peter Wüthrich (FDP, Domdidier) haben die Diskussion um mehr Eigenständigkeit für das Freiburger Spital (HFR) und eine Änderung des Spitalgesetzes entscheidend angeregt, indem sie im März 2017 eine Motion zu dieser Thematik eingereicht hatten. Entsprechend erfreut reagierten die beiden gestern auf den vorgestellten Massnahmenplan des Staatsrats. «Endlich geht es in die richtige Richtung», sagte Markus Bapst auf Anfrage. «Die Forderungen, die wir auf den Tisch brachten, werden erfüllt.» Das gelte insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. «Bei der Finanzierung trifft man sich wohl irgendwo in der Mitte», so Bapst. Denn es gelte, bei der entsprechenden Leistungsvereinbarung mit dem HFR auch den regionalen und sprachpolitischen Anliegen Rechnung zu tragen. Was das Personal betrifft, ist es laut Bapst noch nicht sicher, wie ein solches Spitalgesetz genau aussehen werde. Grundsätzlich begrüsse er aber auch diesen Ansatz: das Personal aus dem Staatspersonalgesetz hinauslösen, wobei eine Besitzstandswahrung während einer gewissen Übergangsfrist wohl nötig sei. Er ist sich sicher, dass dies im Grossen Rat mehrheitsfähig sei und stehe auch hinter dem Ansatz, das Spital als öffentlich-rechtliche Anstalt wie das Strassenverkehrsamt oder die Gebäudeversicherung zu betreiben – obwohl er und Wüthrich die Frage nach der Rechtsform bewusst offengelassen hätten. Im Übrigen ist sich Bapst nicht sicher, ob eine Übergangsfinanzierung die finanziellen Probleme des Spitals lösen könne. «Insgesamt muss man hier eher von Schadensbegrenzung als von einer Vision sprechen», so der CVP-Grossrat.

Auch Peter Wüthrich bemerkte: «Ganz viel von dem, was wir aufgeworfen haben, wird nun vom Staatsrat aufgenommen.» Für ihn ist es ebenfalls wichtig, dass das HFR-Personal künftig nicht mehr dem Staatspersonalgesetz unterstellt sei. Das erlaube dem Spital, flexibler zu handeln.

Beide Motionäre begrüssen im Übrigen, dass die Direktorin oder der Direktor für Gesundheit und Soziales nicht mehr im Verwaltungsrat des Spitals Einsitz nehmen sollte. «Man kann nicht gleichzeitig den Leistungserbringer und den Leistungsbezüger vertreten», bemerkte Wüth­rich dazu. Und schliesslich waren sich Bapst und Wüthrich auch darin einig, dass über die Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat die Fachkompetenz entscheiden solle – ähnlich wie bei der Kantonalbank.

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