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«Endlich können wir mit dem Burg-Quartier loslegen»

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Die Umgebung rund um die Freiburger Kathedrale wird durchgehend mit Flysch-Kalksandstein gepflästert. 
Bild zvg

Der Generalrat wird in der Februarsession über knapp elf Millionen Franken zur Aufwertung des Burg-Quartiers befinden. Wird er genehmigt, wäre dies der definitive Startschuss für das Prestigeprojekt. 

«Endlich! Endlich ist das Projekt soweit parat, um mit dem Baukredit für die erste Etappe der Aufwertung des Burg-Quartiers vor den Generalrat treten zu können.» Die Genugtuung war Gemeinderätin Andrea Burgener (SP) am Freitag deutlich anzumerken, als sie die Botschaft zum Baukredit über knapp elf Millionen Franken vor den Medien präsentierte. Technische und prozedurale Hindernisse hätten das Projekt lange hinausgezögert. Diese seien nun soweit beseitig, um die erste Etappe in Angriff nehmen zu können (siehe Kasten).

Die erste Etappe umfasst im Burg-Quartier die Pflästerung rund um die Kathedrale, zwei neue Linden beim alten Zollhaus, die Beleuchtung entlang der Häuserzeilen und auf dem Sankt-Katharinen-Platz sowie die Errichtung einer Fussgängerzone im Süden der Kathedrale. Der Verkehr wird fortan im Norden der Kathedrale, auf Seite Chorherrengasse, in beiden Richtungen geführt. Zudem werden in dieser Etappe 50 öffentliche Parkplätze auf die andere Seite der Zähringerbrücke verlegt, und auf Seite Schönberg werden die Bushaltestellen zum Brückenkopf hin verlegt. 

Die Bushaltestellen Zähringerbrücke auf Seite Schönberg sollen zum Brückenkopf hin verschoben werden.
Bild zvg

Besondere Herausforderung

Rund um die Kathedrale wird der Asphalt durch eine fortlaufende Pflästerung aus Flysch-Kalkstein ersetzt. Damit diese auch bei schweren Fahrzeugen – wie Bussen – keinen Schaden nimmt, musste der Gemeinderat nach einer besonderen Lösung suchen. Auf den Fahrbahnen werden die Pflastersteine darum nicht mit Sand, sondern mit Zement verfugt. Zudem werden sie mit einer Porenbeton-Trägerschicht gestützt. Für körperlich beeinträchtigte Menschen wird im Weiteren die Pflästerung auf der Oberfläche speziell behandelt und der Neigungswinkel angepasst. Diese Massnahmen sowie die Verwendung einer dynamischen Beleuchtung verursachten gegenüber dem Budget 2021 Mehrkosten von 1,4 Millionen Franken. «Diese werden wir in der nächsten Etappe aber wieder kompensieren», versprach Burgener. 

Das Bauvorhaben kostet total 12,3 Millionen Franken. Davon werden im Rahmen der Agglomerationsprogramme 1,7 Millionen Franken von Bund und Agglomeration Freiburg subventioniert. Somit gehen 10,6 Millionen Franken zulasten der Stadt. Noch hängig ist ein Subventionsgesuch beim kantonalen Amt für Kulturgüter, das bereits signalisiert hat, dass die Aufwertung des Burg-Quartiers für mögliche Subventionen infrage kommen könnte.

Stand der Einsprachen

Gegen die Aufwertung des Burg-Quartiers gingen mehrere Einsprachen ein. Das Vorprojekt Ulmenplatz wurde in der Folge zurückgestellt. Hinsichtlich der Umgebung der Kathedrale haben sich die Einsprachen soweit erledigt, dass nun der Weg frei ist für die erste Etappe der Aufwertung des Burg-Quartiers. Zwei der Einsprachen wurden im Rahmen der Einigungsverhandlungen zurückgezogen. Die dritte Einsprache von Gastro Freiburg und dem Verein der Geschäftsleute der Lausannegasse bezüglich der Verlagerung der Parkplätze wurde vom Oberamtmann abgewiesen und danach nicht an das Kantonsgericht weitergezogen.

Die vierte Einsprache betraf die Pflästerung und Kantenhöhe der Bushaltestellen. In Sachen Pflästerung konnte eine Einigung erzielt werden (siehe Haupttext). In Sachen Kantenhöhe wurde der Weg im vergangenen Dezember frei. Damals gab die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion nämlich die Richtlinie heraus, die für Bushaltestellen eine Kantenhöhe von 22 Zentimetern empfiehlt. Grundlage war ein Kantonsgerichtsurteil, das aufgrund einer Beschwerde der Behindertenorganisation Inclu­sion Handicap zu einer Haltestelle in Düdingen ergangen war. Der Gemeinderat werde diesen Entscheid nun im Burg-Quartier analog anwenden und entsprechend planen, sagte Burgener. Zwar ist diesbezüglich immer noch ein Verfahren vor Kantonsgericht hängig, doch ist eine Bestätigung der jüngsten Rechtsprechung zu erwarten. rsa

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