Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat, umweltfreundliche Automobilisten stärker zu unterstützen. Bislang sind nur Autos mit der sogenannten Energie-Etikette A während drei Jahren von der Motorfahrzeugsteuer befreit.
Das Gesetz ist 50 Jahre alt
Diese Regelung soll nun auch auf Fahrzeuge mit der Energie-Etikette B ausgeweitet werden, wie die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf ein Postulat der CVP-Grossräte Eric Collomb (Lully) und Hubert Dafflon (Grolley) festhält. Diese hatten in ihrem Vorstoss gefordert, die Kriterien zur Besteuerung der Motorfahrzeuge zu revidieren. Denn das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1967. Die neue Regelung wird es laut dem Staatsrat ermöglichen, die Anzahl an steuerbefreiten Fahrzeugen auf 45 Prozent zu erhöhen.
Die Kompensation in Form eines Malus zur Finanzierung der Steuerbefreiungen dürfte wohl immerhin zwischen 4 und 4,5 Prozent betragen. Betroffen sind laut der Kantonsregierung Fahrzeuge mit der Energie-Etikette D bis G sowie kategorielose Fahrzeuge. Der Staatsrat verpflichtet sich ausserdem, dem Grossen Rat eine Revision der Besteuerungsgrundlagen von Motorfahrzeugen zu unterbreiten, sobald das Verhältnis der Hybrid-, Gas- und Elektrowagen einen Wert im Bereich von 10 bis 15 Prozent übersteigt. Derzeit befindet er sich bei 1,9 Prozent.
Konstant und zuverlässig
Ende Mai 2017 wurden im Kanton über 183 000 Personenwagen gezählt, heisst es in einem der Antwort beiliegenden Bericht des Staatsrats. Unter diesen Personenwagen befanden sich 3516 Einheiten mit einer innovativen Antriebsform wie Hybrid, Gas oder Elektro. 2808 von ihnen wurden in den letzten sechs Jahren immatrikuliert, und über 70 Prozent sind bereits in den Genuss einer Steuerbefreiung gekommen.
Eine generelle Revision der Besteuerungsgrundlagen lehnt der Staatsrat zum jetzigen Zeitpunkt ab. Die zwei gegenwärtigen Besteuerungssysteme der Mineralölsteuer und des Zuschlags auf Treibstoffe würden Fahrzeuge mit einer geringen Umweltbelastung oder innovativen Antriebssystemen schon heute in bedeutendem Masse fördern.
Die Besteuerung von Personenwagen aufgrund des Hubraums und der Energie-Etikette sei nach wie vor zeitgemäss. Denn bei diesen Parametern handle es sich um konstante, zuverlässige und einfach überprüfbare Werte. Die Werte zu den CO2-Emissionen oder zum Energieverbrauch würden diese Charakteristika nicht vollständig erfüllen, was die jüngsten Entwicklungen im sogenannten «Diesel-Gate» bezeugt hätten.