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Energiegesetz: Der Grosse Rat genehmigt das Lichterlöschen

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Der Grosse Rat hat das Energiegesetz angepasst, um Energie zu sparen und die Lichtverschmutzung zu reduzieren.

In den letzten 20 Jahren haben sich die Lichtemissionen in der Schweiz verdoppelt. Übermässiges künstliches Licht beeinträchtigt nicht nur die natürliche Nachtlandschaft, sondern kann auch das Leben vieler Tierarten und des Menschen erheblich stören. Um die «Lichtverschmutzung» und gleichzeitig den Energieverbrauch zu reduzieren, soll die Beleuchtung während eines Teils der Nacht abgeschaltet werden. Um diese Massnahmen auch gesetzlich zu regeln, will der Staatsrat das Energiegesetz entsprechend anpassen.

Auch private Leuchtreklamen werden reglementiert

Kommissionspräsident Jacques Dumas (SVP, Vuisternens-dt-Romont) sprach von einer «Win-win-Situation für Mensch und Natur» durch das neue Gesetz und erwähnte, dass 70 Prozent aller Freiburger Gemeinden schon gewisse Massnahmen ergriffen und beispielsweise auf LED-Beleuchtung umgestellt haben. Sébastien Dorthe (FDP, Villars-sur-Glâne) erwähnte, dass er eine positive Dynamik beim Energiesparen beobachte.

Christel Berset (SP, Freiburg) wies darauf hin, dass die private Beleuchtung genauso wichtig sei, um Energie zu sparen, wie die öffentliche Beleuchtung. Jacques Morand (FDP, Bulle), der Syndic von Bulle, machte darauf aufmerksam, dass die Gemeinden bis jetzt keine rechtlichen Grundlagen hätten, um private Leuchtreklamen und Schaufensterbeleuchtungen zu reglementieren und meinte: 

Wir wollen hier bei uns keine Zustände wie auf dem Times Square in New York.

Jacques Morand
FDP-Grossrat und Syndic von Bulle

Grossrätin Francine Defferrard (Die Mitte, Villars-sur-Glâne) meinte, dass pragmatische Änderungen berücksichtigt werden sollten. In der Folge akzeptierte der Grosse Rat einige Ergänzungen. So sollen die Gemeinden künftig auch im privaten Beleuchtungsbereich das Recht haben, Gesetze zu erlassen.

Auch der Änderungsantrag von Christel Berset (SP, Freiburg) wurde akzeptiert, dass die Werbebeleuchtung in Geschäften und auf Baustellen zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens ausgeschaltet werden. Daphné Roulin (Grüne, Torny-le-Grand) erinnerte an die Empfehlung des Bundes zum Schutz der Wandervögel. Wenn diese unterwegs sind, sollen die Lichtstrahlen in den Himmel verboten werden. Ausnahmen müssten genauer geregelt werden. Auch diesem Änderungsantrag gab der Grosse Rat statt.

Für einmal war man sich im Grossen Rat weitgehend einig. Bei der Schlussabstimmung stimmten 91 Abgeordnete den vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes zu, bei 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.

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