Untertitel:
«Ob Staatsangestellte an einer Demonstration oder einem Streik teilnehmen dürfen, ist für alle Staatsangestellten gleichermassen zu regeln», schreibt der Verband. Was hingegen die Aktivitäten in der Spitalfrage anbelange, sei der Vorstand einhellig der Meinung, dass der Einsatz zugunsten des Bezirks auch Aufgabe des Oberamtmanns sei. Die Gemeinden seien auf die Koordination und das Wissen des Oberamtmanns angewiesen.