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Entschädigung für alle verlangt

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Haltung des Staatsrates zum Rot-Kreuz-Sozialplan kritisiert

Autor: Von WALTER BUCHS

Zu Beginn der vergangenen September-Session hatte der Grosse Rat die Dringlichkeit eines Auftrages befürwortet. Damit wurde der Staatsrat um die Mitfinanzierung eines vom Freiburger Roten Kreuz (FRK) erstellten Sozialplanes ersucht. Er soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugute kommen, die von der ORS Service AG, die neu mit der Asylbetreuung beauftragt wurde, nicht zu den Bedingungen übernommen werden, die sie heute beim FRK haben.In der vor zehn Tagen veröffentlichten Antwort auf den Auftrag, der am kommenden 15. November im Grossen Rat zur Debatte steht, erklärt sich der Staatsrat nun bereit, sich am Sozialplan zu beteiligen, was er bisher abgelehnt hatte . Er macht aber gewisse Einschränkungen und erinnert an gesetzliche Vorgaben. Hiezu haben nun Vertreter des Personals zusammen mit Gewerkschaftern am Freitag vor den Medien Stellung genommen.Bekanntlich hat der Staatsrat dem vom Roten Kreuz zwangsentlassenen Personal dringend ans Herz gelegt, sich bei beim neuen Mandatsträger zu bewerben. Acht Personen haben das nicht getan und auch keine Anstellung bei einer Drittfirma bekommen. Diese sollen nun keine Entschädigung aus dem Sozialplan erhalten. Für die Betroffenen ist das «unannehmbar», wie der Vertreter des Personals Jean-Paul Joseph gestern erläuterte. Es gehe nicht an, das Personal in Kategorien aufzuteilen, denn bei einer Kollektivkündigung, die leider im Gesetz über das Staatspersonal nicht vorgesehnen ist, hätten alle Anrecht auf Entschädigung.

Gegen eine Bewerbungsverpflichtung

Die acht Personen hätten sich bei der ORS nicht beworben, so Joseph, weil es für sie keine vergleichbare Arbeitsstelle wie heute gebe, weil sie berufsethische Gründe haben oder weil sie die Gelegenheit wahrnehmen wollen, sich beruflich neu zu orientieren. In einem Brief, welche die Gewerkschaft VPOD gestern an Staatsrätin Anne-Claude Demierre geschickt hat, wird die Gesundheitsdirektorin dringend gebeten, diese Einschränkung bis zur Debatte im Grossen Rat aufzugeben. Andererseits werde der rechtliche Weg beschritten, denn es handle sich da um eine «offensichtliche Ungleichbehandlung».Bei der Ankündigung Anfang Juli, dass das Asylmandat neu einer Privatfirma übertragen wird, hatte die zuständige Staatsrätin eine erleichterte Anstellung beim Staat in Aussicht gestellt. Bis jetzt hätten sich fünf Personen für eine Staatsstelle beworben, gaben am Freitag Personalvertreter bekannt. Bis jetzt sei es noch zu keiner Anstellung gekommen, doch sei das eine und andere Dossier noch offen.Der Staatsrat hat in seiner Antwort auf den Auftrag zuhanden des Grossen Rates auch über die Anzahl der Personen, die von der ORS übernommen wurden, und deren Lohn informiert. Die Gewerkschafter machten vor den Medien geltend, dass mehr Personen eine Gehaltsminderung in Kauf nehmen müssen, als von der Regierung angegeben, nämlich 22 von 29. Für Philippe Blanc vom Gewerkschaftsbund handelt es sich also klar um «Lohndumping».Die Vertreter des Rot-Kreuz-Personals und die sie vertretenden Gewerkschafter wollen nun bis zur Debatte im Grossen Rat mit Verantwortlichen der Fraktionen das Gespräch suchen. Ziel ist es, dass der Auftrag an die Regierung überwiesen wird und zwar in der Form, dass alle 55 Betroffenen in den Genuss des Sozialplans kommen. Zudem soll auch erreicht werden, dass jene, die sich bei der ORS nicht beworben haben, keine «Straftage» bei der Arbeitslosenversicherung in Kauf nehmen müssen. Das weitere Vorgehen wird vom Entscheid des Grossen Rates abhängig gemacht.

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