Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Entscheid an der Urne?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Fusionsvereinbarung in den Gemeinden

Das Gesetz über die Gemeinden soll so geändert werden, dass der endgültige Entscheid über die Fusionsvereinbarung in allen betroffenen Gemeinden an der Urne zu erfolgen hat; dies unabhängig davon, ob eine Gemeinde einen Generalrat hat oder nicht. Dies hatte Grossrat André Ackermann (CVP, Corminboeuf) mit einer Motion vorgeschlagen. Der Staatsrat schlägt nun dem Kantonsparlament vor, diese Motion abzuweisen. Der Vorschlag sei bereits bei einer Teilrevision des Gesetzes vor anderthalb Jahren behandelt und einstimmig abgelehnt worden. Es sei legitim, so die Regierung, bei Gemeinden mit Generalrat für Fusionsvereinbarungen ein obligatorisches Referendum einzuführen. Bei Gemeinden mit einer Gemeindeversammlung entstünde aber eine Zweigleisigkeit, die es nicht zuletzt angesichts der Erfahrungen im Kanton Waadt zu vermeiden gelte. Die Gemeindeversammlung würde so auch abgewertet.Als Argumente für seinen Vorschlag führte Grossrat Ackermann die Gleichzeitigkeit der Abstimmung in allen betroffenen Gemeinden und den koordinierten Informationsprozess ins Feld. Der Staatsrat gibt hier zu bedenken, dass die Entscheide der Gemeindelegislativen schon heute am gleichen Datum erfolgen können. Auch eine koordinierte Information schliesse das geltende System nicht aus. Der Staatsrat glaubt, dass die Umsetzung des Antrags eher das Gegenteil bewirken würde, als angestrebt wird. Demgegenüber würde mit der heutigen Regelung den Besonderheiten der direkten Demokratie einerseits und der repräsentativen Demokratie andererseits am besten Rechnung getragen. wb

Meistgelesen

Mehr zum Thema