Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Entscheid des Kantonsgerichts führt zu Vollbremsung in der Raumplanung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ortspläne, die vor dem 2. Oktober 2018 bei der Bau-und Raumplanungsdirektion eingegangen sind, mussten noch dem alten Richtplan entsprechen. Erst seit der Staatsrat den neuen Richtplan gutgeheissen hat, gelten auch für die Ortspläne neue Regeln. Diese Übergangslösung liess sich Freiburg vom Bund absegnen und kommunizierte dies auch so den Gemeinden. Doch nun pfeift das Kantonsgericht den Kanton zurück: In einem Urteil hält es fest, dass auch für alte Dossiers der neue Richtplan zu gelten habe. Im Staatsrat und bei den Gemeinden ist man konsterniert. Einzonungen sind vorderhand nicht mehr möglich. Nun geht der Staatsrat vor Bundesgericht.

uh

Bericht Seite 5

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema