Ortspläne, die vor dem 2. Oktober 2018 bei der Bau-und Raumplanungsdirektion eingegangen sind, mussten noch dem alten Richtplan entsprechen. Erst seit der Staatsrat den neuen Richtplan gutgeheissen hat, gelten auch für die Ortspläne neue Regeln. Diese Übergangslösung liess sich Freiburg vom Bund absegnen und kommunizierte dies auch so den Gemeinden. Doch nun pfeift das Kantonsgericht den Kanton zurück: In einem Urteil hält es fest, dass auch für alte Dossiers der neue Richtplan zu gelten habe. Im Staatsrat und bei den Gemeinden ist man konsterniert. Einzonungen sind vorderhand nicht mehr möglich. Nun geht der Staatsrat vor Bundesgericht.
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