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Entscheidet das Stimmvolk über die Förderung der Gemeindefusionen?

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Autor: Arthur Zurkinden

38 Millionen Franken sollen gemäss Staatsrat in den kommenden sieben Jahren für die Förderung der Gemeindefusionen zur Verfügung stehen. Sein Ziel ist es, die Zahl der Freiburger Gemeinden von heute 168 auf 89 zu senken. 30 Prozent der 38 Millionen sollen laut Gesetzesentwurf aber von den Gemeinden finanziert werden.

50 statt 38 Millionen?

Die parlamentarische Kommission unter dem Präsidium von André Ackermann (CVP, Corminboeuf) ist mit diesem Entwurf aber nicht einverstanden. Sie wird dem Grossen Rat am kommenden Dienstag zwei wichtige Anträge stellen: Der Kanton soll den Förderungsfonds allein finanzieren. Im Entwurf des Staatrates ist weiter vorgesehen, dass die Gemeinden, die fusionieren, 200 Franken pro Kopf erhalten. Bei Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern werden aber diese 200 Franken nur für 10 000 Einwohner gewährt. Die Kommission wird aber dem Grossen Rat den Antrag stellen, diese Begrenzung zu streichen. «Die Vertreter der grossen Gemeinden vertraten in der Kommission die Ansicht, dass sie beim Finanzausgleich auch immer für die volle Einwohnerzahl zur Kasse gebeten werden», erklärt André Ackermann gegenüber den FN und lässt durchblicken, dass sich die Kommission in dieser Frage nicht ganz einig ist.

Ein obligatorisches Finanzreferendum in Sicht

Fällt die Begrenzung weg, könnten vor allem die Stadt Freiburg und Villars-sur-Glâne davon profitieren. Bulle hat bereits eine Fusion mit La Tour-de-Trême hinter sich. Allein die Stadt Freiburg könnte so mittels Fusion fünf Millionen mehr einkassieren. Erklärt sich der Grosse Rat in den kommenden Woche mit den Anträgen der Kommission einverstanden, so könnten die Ausgaben für den Kanton gemäss Schätzungen des Gemeindeamtes auf 50 Millionen Franken steigen. Und dies würde bedeuten, dass dieser Betrag dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt werden muss. «Die Kommission ist der Ansicht, dass es gut wäre, hätte das Freiburger Stimmvolk das letzte Wort», hält Ackermann fest.

Die Gefahr, dass das Volk Nein sagt, dürfte sehr gering sein. Die Frage an das Volk lautet ja: Darf der Kanton zur Förderung der Fusionen den Gemeinden 50 Millionen Franken gewähren? Die Abstimmung dürfte im Frühjahr 2011 stattfinden. Das Gesetz dürfte in der Folge ein Jahr später als vorgesehen, nämlich im Jahre 2012, in Kraft treten.

Gemeindefusionen an der Urne beschliessen

Die Kommission wird laut Ackermann auch einen anderen wichtige Antrag stellen. Sie will, dass Gemeindefusionen nicht mehr an Gemeindeversammlungen oder im Generalrat beschlossen werden. «Das Volk soll sich in jedem Fall an der Urne über eine Fusion äussern können», sagt er.

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