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Entsorgungsgebühr sorgt für Unmut

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Entsorgungsgebühr sorgt für Unmut

Interessengemeinschaft öffentliche Märkte lehnt die Abzüge der Schlachtbetriebe ab

Um die Kosten für die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten zu decken, erhalten die Schlachtbetriebe vom Bund pro Tier der Rindergattung 25 Franken. Weil diese Kosten höher ausfallen, erheben sie seit Anfang Jahr zusätzliche 25 Franken pro Kuh. Diese Gebühr wird als ungerechtfertigt bezeichnet.

Von JOSEF JUNGO

Der von den meisten Schlachthöfen eingeführte Abzug bedeutet für die Tierproduzenten eine Einbusse. Die Landwirte, welche ihre Kühe über die Freiburgische Viehverwertungs-Genossenschaft vermarkten, müssen diesen Abzug momentan nicht hinnehmen. Die Genossenschaft finanziert ihn auf Zusehen hin aus einem Ausgleichsfonds. Unterstützt von ihren Organisationen wie Rindviehproduzenten, Bauernverband, kantonalen Schlachtviehverwertungs-Genossenschaften usw. lehnen die Landwirte diesen Abzug als ungerechtfertigt ab.

Zur Vorgeschichte

Im Rahmen der Agrarpolitik 2007 hat das Parlament beschlossen, den Schlachtbetrieben und Produzenten für die BSE-bedingten Mehrkosten an die Entsorgung tierischer Nebenprodukte Beiträge auszurichten. Seit 2000 müssen diese Abfälle verbrannt werden. Laut der Anfang Jahr in Kraft gesetzten neuen Verordnung des Bundesrates erhalten die Schlachtbetriebe für jedes geschlachtete Tier der Rindergattung 25 Franken und für jedes geschlachtete Tier der Schweine-, Ziegen- und Schafgattung Fr. 4.50.

Insgesamt erhalten die Schlachtbetriebe laut einer Pressemitteilung der Rindviehproduzenten 30 Mio. Franken Entsorgungsbeiträge pro Jahr. In der gleichen Verordnung wird über das Anreizsystem der Tierverkehrsdatenbank (TVD) den Rindviehhaltern für jede korrekte Geburtsmeldung ein Betrag von 25 Franken zugesprochen.

Aufteilung der Belastung

In der Vernehmlassung im Vorfeld der Erarbeitung der bundesrätlichen Verordnung durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) forderten die Schlachtbetriebe zu Lasten der Rindviehhalter einen zusätzlichen Beitrag von fünf Franken je geschlachtetes Tier, also die Aufteilung zwischen Produzenten und Schlachtbetrieben von 20 Fr. bzw. 30 Fr. Inzwischen haben sie ihre damals angedrohte zusätzliche Entsorgungsgebühr wahr gemacht, um vermehrten Druck ausüben zu können.

Die Interessengemeinschaft öffentlicher Märkte sowie übrigens auch der Freiburger Staatsrat befürworteten die vorerwähnte Aufteilung 20 Fr. bzw. 30 Fr. unter der Bedingung, dass die Schlachtbetriebe den Produzenten keine Entsorgungskosten weiterverrechnen dürfen.

«Die Kosten sind ausgewiesen»

Es sei den Schlachtbetrieben bekannt, dass die Produzenten die erhobene Gebühr kritisieren, erklärte der Leiter Marketing/Kommunikation bei der Bell AG Basel, Davide Elia, auf Anfrage. Er erinnerte daran, dass die Verwerter schon in der Vernehmlassung darauf hingewiesen hätten, dass die 25 Fr. die Kosten für die Entsorgung nicht decken. Die Schlachtbetriebe schlugen deshalb die Aufteilung der vom Bund laut Tierseuchengesetz zur Verfügung gestellten 50 Fr. je Tier wie folgt vor: 20 Fr. für den Produzentenbetrieb und 30 Fr. für den Schlachtbetrieb. Wäre das BLW bei der Ausarbeitung der Verordnung auf diese Forderung eingegangen, hätten die Verwerter «damit leben können», bemerkte Elia. Seiner Meinung nach erhalten die Produzenten für die Meldung an die TVD mit 25 Fr. zu viel. Diese würden für etwas belohnt, was gesetzlich vorgeschrieben sei, ergänzte Elia.

«Abzug ungerechtfertigt»

Auf privatrechtlicher Basis erheben die Schlachtbetriebe seit Mitte Januar 2005 eine zusätzliche Entsorgungsgebühr von 25 Fr. pro Kuh. Auf den öffentlichen Märkten haben die Einkäufer auf Verlangen der Schweizerischen Viehhändlervereinigung ebenfalls 25 Fr. pro Kuh in Abzug gebracht, obwohl die Viehabsatzorganisationen diese zusätzliche Taxe als ungerechtfertigt ablehnen. Der Geschäftsführer der Freiburgischen Viehverwertungs-Genossenschaft, Hubert Jungo, erinnert daran, dass auf den öffentlichen Märkten die Tiere lebend gehandelt werden. Für diese Tiere gewährt die Versicherung der Genossenschaft während neun Tagen ab dem Abnahmedatum Währschaft für Bankwürdigkeit der vier Viertel (4/4) ohne Innereien.

Diese Konfliktsituation wurde letzte Woche anlässlich einer Sitzung der Kommission «Märkte und Handelsusanzen» (Vertreter der Produzenten und Fleischbranche) behandelt. Laut Medienmitteilung der Proviande vom 28. Januar konnte vorläufig eine Einigung erzielt werden.

Wird Einigung etwas ändern?

Als vorübergehende Massnahme schlägt die Proviande den Organisatoren der überwachten Märkte vor, den Produzenten für Schlachttiere der Kategorien RV (junge Kühe), VK (Kühe), MA (ältere Muni) 25 Franken als Beitrag an die Entsorgung der Schlachtabfälle zu belasten. Diese Massnahme sei aufzuheben, sobald die Schlachtbetriebe auf die Erhebung der Entsorgungsgebühr verzichten. Gleichzeitig fordert die Kommission das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf, die Verordnung des Bundesrates «Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten» bei der nächst sich bietenden Gelegenheit im Sinne der seinerzeitigen Stellungnahmen der Proviande und den Organisatoren der öffentlichen Märkte anzupassen, damit die Voraussetzungen gegeben sind, dass die Schlachtbetriebe auf die Erhebung des Abzuges verzichten. Proviande hat in der Vernehmlassung ebenfalls eine Kostenaufteilung von 20 Fr. an den Produzentenbetrieb und 30 Fr. für den Schlachtbetrieb vorgeschlagen.

«Schwarzer Peter» beim BLW?

Bei der Ausarbeitung der Verordnung habe sich das BLW auf die Stellungnahmen zur Vernehmlassung gestützt, erklärte der stellvertretende Direktor Jacques Chavaz. Die Mehrheit habe für eine paritätische Aufteilung dieses Bundesbeitrages von 50 Fr. zwischen den Produzenten und den Schlachtbetrieben von je 25 Fr. bzw. 25 Fr. plädiert. Er erinnerte daran, dass die Schlachtbetriebe im laufenden Jahr 5,8 Mio. Franken mehr erhalten als im Vorjahr und wies die Kritik ans BLW zurück.

Um diese Gebühr umgehen zu können, empfiehlt er den Produzenten jene Absatzkanäle zu nutzen, welche auf die Erhebung dieser zusätzlichen Gebühr verzichten. Zur Frage, ob und wann die Verordnung des Bundesrates geändert werde, wollte sich Chavaz nicht äussern.
Wie geht es weiter?

Am Montagmorgen fand auf dem Marktplatz St. Leonhard in Freiburg ein überwachter Markt mit 127 Tieren statt. Geschäftsführer Hubert Jungo informierte die anwesenden Händler, dass die Freiburgische Viehverwertungs-Genossenschaft den Abzug von 25 Fr. nach wie vor als ungerechtfertigt findet, aber in Anbetracht des Branchenentscheides den Käufern mit Widerwillen 25 Fr. pro geschlachtete Kuh zurückvergüte. Diese Massnahme werde befristet sein.

Denn Marktverlauf bezeichnete Jungo als erfreulich. Bei den meisten der 96 Kühen sei der von der Schätzungskommission festgelegte Richtpreis um 100 bis 250 Franken pro Tier überzahlt worden. Er kritisierte gleichzeitig den Entscheid der Proviande, für die laufende Woche die Preise für Kühe um zehn Rappen je Kilo Schlachtgewicht zu senken.

Als Vizepräsident der Interessengemeinschaft öffentliche Märkte will sich Hubert Jungo vehement dafür einsetzen, dass die Verkaufskonditionen nicht geändert und die

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