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Enttäuschung wegen Abstimmungs-Beschwerde

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Noch bevor am 8. März überhaupt über die Einführung eines Generalrats in Kerzers abgestimmt werden kann, hat ein Bürger Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die einseitige Information in den Wahlunterlagen. Die Gemeindepräsidentin und die Initianten für die Einführung eines Generalrats sind enttäuscht über das Vorgehen. Sie kritisieren, dass sich bis jetzt niemand öffentlich gegen die Abstimmung ausgesprochen habe. Die Gemeinde muss nun die Entscheidung des Gerichts abwarten. tk

Bericht Seite 7

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