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Entweder unterschreiben oder abreissen

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Entweder unterschreiben oder abreissen

Autor: Hannes Währer

Wer kein Ferienhaus am Ufer des Neuenburgersees besitzt, kann sich freuen. Spätestens ab Januar 2009 soll das Seeufer bei Delley-Portalban, Estavayer-le-Lac und Font wieder frei für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Die heute teilweise durch Ferienhausbesitzer verursachten Einschränkungen fallen weg.

Strenge Auflagen

In Zukunft werden die Besitzer der Ferienhäuser am Ufer des Neuenburgersees mit strengen Auflagen leben müssen. Ende November hat der Staatsrat die Rahmenbedingungen für die zukünftige Nutzung festgelegt. Das Kernstück der Verordnung ist ein Naturvertrag (FN vom 7. Dezember).

«Die Hausbesitzer haben bereits Antragsformulare für die Ausgestaltung des Vertrags erhalten und können ihren Standpunkt bis am 30. Juni einbringen», sagt Dominique Schaller vom 5. Forstkreis, See und Broye. Bis Ende September wird ein Beamter die Hausbesitzer besuchen, um die Details des Naturvertrags zu regeln. Wer nicht unterschreibe, müsse sein Haus auf eigene Kosten abreissen, so Schal-ler. Die Verträge sind auf fünf Jahre befristet und werden danach nur erneuert, wenn die Auflagen eingehalten wurden.

Steigende Kosten

Generell steigt der Preis für idyllische Ferien am See. Der gesamte Aufwand für Massnahmen gegen die Ufererosion und die Sicherstellung der Konformität der Einrichtungen mit der neuen Verordnung gehen zu Lasten der Besitzer. Steigen wird auch die Höhe der Bodenmiete, die zukünftig von der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) festgelegt wird.

Der Staat kassiert aber nicht ab. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen wird wiederum für den Naturschutz und die Kosten, verursacht durch die Einführung des Naturvertrags, verwendet.

Keine Hintertüre offen

Hausbesitzer, denen das Kosten-Nutzen-Verhältnis unter diesen Umständen zu einseitig erscheint, haben keine Hintertür offen. Die Vermietung an Dritte ist untersagt, der Verkauf verboten. Das kleine Paradies kann einzig an Ehegatten, eingetragene Partner oder direkte Nachfahren vererbt werden.

Gemeinden reden mit

Mit dem Naturvertrag ist jedoch keineswegs alles geregelt. Von den 163 Ferienhäusern stehen 67 innerhalb von Zonen für «öffentliche Anlagen», wo die Gemeinden ein Wort mitzureden haben. Und: In der Antwort des Staatsrats auf ein Postulat der Grossräte Michel Losey (SVP, Sévaz) und Charly Haenni (FDP, Vesin), wurde festgehalten: «Es ist widersprüchlich, den Zugang zu Gebieten, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einigen wenigen Privatpersonen vorzubehalten.»

Alle Ferienhäuser abreissen

Weiter um ihr Ferienhaus zittern müssen aber auch die Eigentümer, die im Naturschutzgebiet gebaut haben. Die Landschaft ist im Bundesinventar von nationaler Bedeutung gleich fünf Mal aufgeführt. Kein Wunder also, haben die Organisationen Schweizer Vogelschutz, WWF und Pro Natura beim Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg Rekurs gegen die Verordnung des Staatsrats eingereicht (siehe Kasten). Und das Ziel der Naturschützer ist eindeutig: Sie wollen die definitive Entfernung sämtlicher Ferienhäuser aus dem Naturschutzgebiet.

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