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Entwurf für einPrivatrechtgesetz

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Freiburg Auf Anfang Jahr sind die eidgenössischen Prozessordnungen und damit eine grosse Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) in Kraft getreten. Der Kanton Freiburg hat als Folge ein neues Justizgesetz geschaffen. Dieses hat das Einführungsgesetz zum ZGB für den Kanton Freiburg (EGZGB) um rund 50 Artikel erleichtert.

Nun will der Staatsrat das aktuelle EGZGB durch ein Privatrechtgesetz (PrRG) ersetzen. Denn der Kanton muss sich inhaltlich der Revision des ZGB in den Bereichen Erwachsenenschutz (Vormundschaft), Personenrecht und Kindesrecht sowie Sachenrecht anpassen. Wie die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) am Montag bekannt gab, geht der Vorentwurf bis Ende Mai in die Vernehmlassung.

Nachbar- und Erbrecht

Laut der Mitteilung betrifft der Vorentwurf insbesondere das Nachbarrecht. Veraltete Bestimmungen, wie etwa diejenige über Höhe und Abstand von Pflanzen zum Nachbarn, werden vereinfacht. Bezüglich des Erbrechts ist vorgesehen, die freiwillige Gerichtsbarkeit vollständig dem Friedensrichter zu unterstellen. Dies betrifft etwa die Eröffnung einer letztwilligen Verfügung oder das Ausstellen einer Erbbescheinigung. Solche Vorgänge dürften in Zukunft ohne Notar möglich sein.

Weiter werde die Anpassung des Vormundschaftsrechts in einem selbständigen Ausführungsgesetz vorgenommen, heisst es in der Mitteilung. Mehrere andere Bereiche würden weiterhin in Spezialgesetzen geregelt wie Zivilstand, Datenschutz oder Grundbuch. wb

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